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blankmaster

BA Guru
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Der Markt regelt das schon irgendwie.
Das wäre ein üblicher Mechanismus in unserem Wirtschaftsystem. Leider regelt der Markt mM nach in den letzten Jahren vieles und gesellschaftlich wichtiges überhaupt nicht mehr. Das Ziel der Gewinnmaximierung ist so tonangebend, dass bestimmte Regeln teils am Rande der Paragraphen -wenn es keiner merkt auch weit außerhalb der Gesetze- unterlaufen werden.
Konkret :
Ein kleine Gruppe (ich schließe mich ein) wird nie, niemals auch nur einen Artikel dieses Betriebes erwerben. Das mag man altmodisch, hausbacken und anachronistisch finden - das ist mir egal.
Eine weitaus größere Gruppe wird von diesem "Konflikt" überhaupt nichts wissen, oder es ist mindestens egal, eher kommt es recht, weil man "billiger kaufen kann".
Marktwirschaftlich gesehen ist der aktuelle Kurs dieses Wirtschaftsunternehmens für mich aktuell keine gesunde, "harte Konkurrenz unter Kaufleuten", sondern -ich bitte die Benutzung dieses Begriffes in diesem Zusammenhang nachzusehen- eine Art von "Kriegserklärung" an die Mitbewerber.
Ich bin wahrlich kein fanboy von D.S., von Hänel schon gar nicht. Aber "das macht man nicht". Es geht nicht nur um die Kopie an sich, sondern sehr viel auch um die Art und Weise, wie sie (auch zeitlich) abgestimmt präsentiert wird.
Da muss ich meine innere Kompasskalibrierung kurz überprüfen, um dann einen klaren Kurs zu fahren. Selbstverständlich auch als Kunde. Ändern wird es nichts, aber man darf nicht so tun, als gäbe es diese Info nicht.
Für mich ist dieses Gebaren ekelhaft.
 

Walstipper

Bigfish-Magnet
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Da hier immer wieder Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht durcheinander geworfen werden, eine kurze Aufklärung.

Marken sind eingetragene Schutzrechte. Ebenso kann man sich Designs eintragen lassen. Diese Rechte man grundsätzlich nur geltend machen, wenn eben ein solches Recht eingetragen ist. Das heißt habe ich kein eingetragenes Design, kann ich auch nicht wegen Verletzung des Designs klagen. Gleiches gilt dem Grund nach auch bei der Marke, wobei man auch nicht eingetragene Marken ab einer bestimmten Verkehrsgeltung (sog. Benutzungsmarke) geltend gemacht werden können.

Die Frage also, ob und was man sich schützen lassen kann, ist nur bei Marken oder eingetragenen Designs von Belang. "Nays" ist höchstwahrscheinlich eine eingetragene Marke, vielleicht auch der Produktname. Das Design des Köders aber sicht nicht. Ob das Design als solches eingetragen ist, weiß ich nicht, vermutlich nicht und auch dann stellt sich die Frage nach der Eigenart des Designs. Also wie oft gibt es z.B. sonst Baitholder bei vergleichbaren Ködern oder Köder mit ähnlicher Augenform....

Diese Fragen spielen im Wettbewerbsrecht (UWG) aber nur beidngt eine Rolle. Hier geht es am Ende darum, ob eine ausreichende Verwechslungsgefahr vorhanden ist (Verpackung bleibt hier außen vor). Vereinfacht ausgedrückt, wenn man beide Produkte nebeneinander legt, besteht dann die Gefahr, dass der Kunde annehmen könnte, dass Nays und AD den gleichen OEM Supplier haben? Je mehr Eigenart das vermeintlich nachgeahmte Produkt aufweist und je Merkmale übereinstimmen, desto eher wird diese Frage bejaht. Ob ich mir je hab irgendwas schützen lassen, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.
Da du vom Fach bist und hier bereits gut vorgelegt hast, würde mich konkret interessieren, inwiefern dass jetzt relevant sein soll.
Sprich der Hersteller hockt in China und ist damit so angreifbar wie atlantische Rotbarsche beim Topwatern. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Und hierbei sprechen wir ja über wirklich kleine Fische der Branche. Ich hab vor kurzem von Henry Gilbey gelesen, dass er bereits kurz nach dem Release der Shimano Flashboost Hardbaits auf einen Ali-Clone gestoßen ist. Sein Fazit: Ohne Beschriftung wäre der Unterschied für ihn nicht zu ermitteln!

Bis auf geringe Imageschäden unter den 10% Gerätefetischisten, die das überhaupt interessiert, ist die Angel-Domäne im Vertrieb doch fein raus aus der ganzen Juristerei, richtig?
 
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Babarschter

Finesse-Fux
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Der Importeur ist verantwortlich und wird wie der Hersteller behandelt.

Quasi-Hersteller“
Ein Unternehmen bezieht Ware zum Beispiel von einem asiatischen Produzenten und bringt an dieser seinen Namen beziehungsweise seine eigene Marke an.
Das Unternehmen tritt somit als Hersteller im Sinne des ProdSG auf, obwohl es die Ware nicht selber produziert hat.
Quelle ihk
 

Walstipper

Bigfish-Magnet
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@Babarschter Danke für den Link. Was ja auch irgendwie einleuchtet: Ich kann als Vertreiber keine offensichtlichen Fakes von Rolex o. Omega Uhren, I-Phones etc. verhökern. Also wohl schon eine Frage der Originalannäherung.
 

Cherado

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Da du vom Fach bist und hier bereits gut vorgelegt hast, würde mich konkret interessieren, inwiefern dass jetzt relevant sein soll.
Sprich der Hersteller hockt in China und ist damit so angreifbar wie atlantische Rotbarsche beim Topwatern. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Und hierbei sprechen wir ja über wirklich kleine Fische der Branche. Ich hab vor kurzem von Henry Gilbey gelesen, dass er bereits kurz nach dem Release der Shimano Flashboost Hardbaits auf einen Ali-Clone gestoßen ist. Sein Fazit: Ohne Beschriftung wäre der Unterschied für ihn nicht zu ermitteln!

Bis auf geringe Imageschäden unter den 10% Gerätefetischisten, die das überhaupt interessiert, ist die Angel-Domäne im Vertrieb doch fein raus aus der ganzen Juristerei, richtig?

Nein, AD vertreibt. Der Verkauf z.B. patentverletzender Produkte ist eine Patentverletzung. Ich kann quasi an jeder Stelle der Wertschöpfungskette meinen Schadensersatz abgreifen. Nicht anderes gilt bei Marken oder Designs. Und dafür muss ich nicht mal das ProdSG heranziehen, schaden kann es aber nicht.

Beim UWG ist der Hersteller ebenfalls egal. Ich zitiere hierzu mal §4 UWG (Hervorhebungen und Aussparungen hinzugefügt):
"Unlauter handelt, wer (...) Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er (...) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt (...)"

Ob AD also selbst produziert, produzieren lässt oder nur importiert, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass AD Nachahmungen eines Mitbwerbers anbietet.
 

PM500X

BA Guru
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NAYS wird sicherlich bestens anwaltlich beraten & vertreten, daher bitte ich darum, die Diskussion rund um die rechtliche Bewertung von Produktfälschungen einzustellen. Das hat hier schlichtweg nichts verloren.

@ChadBrighton und @PhilippPDM > Es wird keinen gesonderten Thread geben, weil 1.) wir Köderfälschungen keine Plattform bieten wollen, 2.) ein Angel-Domäne-Thread dann sowieso wieder nur ein reinrassiger Läster-Thread wird und 3.) ein "Kopien-Thread" nichts anderes als der geschlossene "Ali und Co." Thread wäre, wo sich jeder frei über die neusten Fälschungen informieren könnte.

Und jetzt bitte wieder zurück zum ursprünglichen Thema. Danke.
 

ricardokaka

Master-Caster
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Natürlich wird das rechtlich alles OK sein.
Aber stell dir vor wir beide wären richtig gute Kumpels, ich würde bei Dir zu Hause quasi ein-und ausgehen und Du hättest ein Weibchen mit RICHTIG de Luxe ansehnlichem Gesäß--- Denkst Du ich würde dann Permanent da drauf starren? Nein, würde ich nicht!
Und warum?
Weil man es nicht macht!
Deshalb selber eine Geile klären und dann nen 4er.

Edit damit kein Mod sauer wird: @BarschPadawan deshalb treibe ich mich auch im Angelform herum
 
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Tastaturangler

Belly Burner
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Auf HuB sind die drei neuen Softbaits bereits gelistet und mit Bildern der Dekore sowie Datenblättern versehen (leider fehlt teilweise das Gewicht).
 

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