DustinausBerlin
Dr. Jerkl & Mr. Bait
Doch. Das ist ausgeschlossen!!!(wobei ja nicht ausgeschlossen ist, dass man das zusammen abgesprochen hat!)
Doch. Das ist ausgeschlossen!!!(wobei ja nicht ausgeschlossen ist, dass man das zusammen abgesprochen hat!)
Ok, starker Tobak dann.Doch. Das ist ausgeschlossen!!!
Abgesehen vom Rechtlichen ist es einfach frech wenn ein großer deutscher Onlineshop mit seiner Eigenmarke dreiste Kopien auf den Markt bringt.Nays und Zeck stecken viel Arbeit in die Entwicklung ihrer Köder und die AD kopiert dann fröhlich das ist in meinen Augen asozial.Ich seh das Problem nicht. Liegt ein Verstoß gegen das UWG (siehe z.B. §4 UWG) vor oder gibt es sogar eingetragene Designs, kann man das ja gerichtlich unterbinden und u.a. die Gewinne sogar als Schadensersatz abschöpfen. Problem solved.
Ich seh das Problem nicht. Liegt ein Verstoß gegen das UWG (siehe z.B. §4 UWG) vor oder gibt es sogar eingetragene Designs, kann man das ja gerichtlich unterbinden und u.a. die Gewinne sogar als Schadensersatz abschöpfen. Problem solved.
Auch bei der Bezeichnung des Special Baitholding System haben die keine Gefangenen gemacht.Anhang anzeigen 299032Anhang anzeigen 299033Das ist für mich an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Selbst die Bezeichnung der Augen ist identisch:
Wenn das Verhalten unlauter ist (mit asozial hat das wenig zu tun), kann man dagegen vorgehen und sich den damit einhergehenden wirtschaftlichen Schaden ersetzen lassen. Unlautere Nachahmungen gibt es in jeder Branche. Da regt man sich nicht groß auf, sondern leitet entsprechende Schritte ein. Das Gericht entscheidet dann, wie frech/dreist/armselig die Nachahmung ist.Abgesehen vom Rechtlichen ist es einfach frech wenn ein großer deutscher Onlineshop mit seiner Eigenmarke dreiste Kopien auf den Markt bringt.Nays und Zeck stecken viel Arbeit in die Entwicklung ihrer Köder und die AD kopiert dann fröhlich das ist in meinen Augen asozial.
Ich werd jedenfalls keine dieser armseligen Kopien kaufen schon garnicht wegen 2,3 Euro Preisunterschied.
Ich glaub du hast mich missverstanden. Es geht rechtlich eben nicht. Ich gebe hier jetzt keine Rechtsberatung, aber wenn ich wetten müsste, würde ich darauf setzen, dass hier ein UWG Verstoß vorliegt.... eben nach dem Motto:" Rechtlich geht's, also Scheiss drauf."...
Ich seh das Problem nicht. Liegt ein Verstoß gegen das UWG (siehe z.B. §4 UWG) vor oder gibt es sogar eingetragene Designs, kann man das ja gerichtlich unterbinden und u.a. die Gewinne sogar als Schadensersatz abschöpfen. Problem solved.
Wie gesagt, wenn ich wetten müsste, würde ich darauf setzen, dass hier ein UWG Verstoß vorliegt. Ich hab schon bei deutlich größeren Abweichungen entsprechende Urteile gesehen.Natürlich wird das rechtlich alles OK sein.
Nun, ich gehe halt davon aus, dass die AD zwar dreist, aber nicht dumm ist und sich im Vorfeld dementsprechend hat beraten lassen. Ansonsten müsste man ja von absoluter Naivität und unternehmerischer Inkompetenz ausgehen, was wohl nicht der Fall sein duerfte, bei einem der grossen Angel Versandhäuser in D.Ich glaub du hast mich missverstanden. Es geht rechtlich eben nicht. Ich gebe hier jetzt keine Rechtsberatung, aber wenn ich wetten müsste, würde ich darauf setzen, dass hier ein UWG Verstoß vorliegt.
Wie gesagt, wenn ich wetten müsste, würde ich darauf setzen, dass hier ein UWG Verstoß vorliegt. Ich hab schon bei deutlich größeren Abweichungen entsprechende Urteile gesehen.
Wieso glaubst du, dass das hier rechtlich OK ist?
Das ist so nicht korrekt. Das UWG setzt darauf, dass Wettbewerber selbst gegen unlauteres Verhalten vorgehen. Der Grund, wieso es so viele Nachahmungen gibt, ist nicht, weil es rechtlich in Ordnung ist, sondern weil sich keiner die Mühe macht einen chin. Produzenten zu verfolgen. Aufwand und Ergebnis stehen hier gerne mal in einem Missverhältnis.Ein rechtlicher Verstoß liegt idR. nicht vor. Warum? Weil das Schützen eines Designs teuer ist, recht lange dauert und mit minimalen Änderungen (Hahnenkamm) einfach und erfolgreich umgangen werden kann. An Kopien aus Asien haben wir uns mittlerweile gewöhnt. Das ein deutscher Onliner das Nachahmen zum Geschäftsmodell gemacht hat, ist definitiv next Level und ein no-go.
Sehe ich als Jurist und nach jahrelanger Erfahrung als Anwalt im IP anders. Für mich liegt hier ein ziemlich klarer Fall von §4 Abs. 3 lt. a) UWG vor. Wie gesagt, ich hab da schon Urteile zu weniger klaren Fällen gesehen.Weil aus dem §4 UWG kein relevanter Punkt passend ist und die AD zudem Jahrzehnte Erfahrung hat beim Import/Nachfertigen.