Hi,
wahrscheinlich ist der Initiator dieser Geschichte Schweizer und wohnt auch dort. Nach schweizer Recht kann er außerhalb der Schweiz jede wirtschaftliche Straftat begehen ohne dafür in der Schweiz belangt zu werden. Soviel ich weiss hat sich da seit Jahren nichts geändert. Anders sieht es aus, wenn er einem Schweizer etwas verkauft hat ohne dies je zu liefern. Das wäre meines Wissens nach der einzige Ansatzpunkt.
Petri, Dietmar
wahrscheinlich ist der Initiator dieser Geschichte Schweizer und wohnt auch dort. Nach schweizer Recht kann er außerhalb der Schweiz jede wirtschaftliche Straftat begehen ohne dafür in der Schweiz belangt zu werden. Soviel ich weiss hat sich da seit Jahren nichts geändert. Anders sieht es aus, wenn er einem Schweizer etwas verkauft hat ohne dies je zu liefern. Das wäre meines Wissens nach der einzige Ansatzpunkt.
Petri, Dietmar