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Merlin.cbs

Barsch Simpson
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Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich dem Spinnfischen während der Schonzeit vom Hecht. Es geht um den rheinland-pfälzischen Teil des Rheins.
Ich habe schon öfters gehört, dass man während dieser Schonzeit nicht auf Barsch und Zander angeln darf, weil man ja einen Hecht als Beifang haben könnte. Sie würden dann gestört werden
Ich find im Internet nichts Vernünftiges was die Frage beantwortet.
Vielleicht kann mir hier jemand etwas dazu sagen.
Grüße Merlin
 

Herki

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Meines Wissens war die Winterschonzeit wie du Sie beschrieben hast vor 2-3 Jahren mal. Jetzt kannst du bis zur Zanderschonzeit noch mit Kunstködern angeln. Ich war heute morgen unterwegs. Nochmal nix.
 
S

Spooner

Gast
Hallo und Willkommen im BA-Forum ;-)
Im Zweifelsfall sollte Dir die zuständige Behörde Auskunft geben können.
 

Merlin.cbs

Barsch Simpson
Themenstarter
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Meines Wissens war die Winterschonzeit wie du Sie beschrieben hast vor 2-3 Jahren mal. Jetzt kannst du bis zur Zanderschonzeit noch mit Kunstködern angeln. Ich war heute morgen unterwegs. Nochmal nix.
OK alles klar danke.
Bin viel in Belgien und Holland, da ist halt absolute Struktur drin und genau beschrieben was man darf und was nicht
 

porbeagle

Master-Caster
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Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich dem Spinnfischen während der Schonzeit vom Hecht. Es geht um den rheinland-pfälzischen Teil des Rheins.
Ich habe schon öfters gehört, dass man während dieser Schonzeit nicht auf Barsch und Zander angeln darf, weil man ja einen Hecht als Beifang haben könnte. Sie würden dann gestört werden
Ich find im Internet nichts Vernünftiges was die Frage beantwortet.
Vielleicht kann mir hier jemand etwas dazu sagen.
Grüße Merlin
Das steht doch alles auf deiner Karte.
 

Merlin.cbs

Barsch Simpson
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Und anstatt eine Mail zu schicken und dann eine verbindliche Antwort der Behörde zu erhalten, fragst du lieber in einem Forum nach?
Ich hab natürlich auch eine Mail an das zuständige Amt geschrieben, nur kann da ein Antwort sehr lange dauern und ich dachte vielleicht hat ja hier schneller jemand eine Antwort drauf.
 

Lusso

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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www.fishing-for-men.de
Es gilt in RLP eine Winterschonzeit und eine Frühjahrsschonzeit. Für den Rhein ist ausschliesslich die Frühjahrsschonzeit maßgeblich.
Ebenfalls gelten in der Frühjahrsschonzeit auch die diversen Artenschonzeiten.
In der Frühjahrsschonzeit, die vom 15.4. bis 31.05. gilt ist der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen verboten.

Über die Frühjahrsschonzeit wäre der Fang von Hechten mit z.B. Blinker generell ab 15.4. bis 31.5. verboten, es addiert sich die Artenschonzeit vom 1.2. bis 31.5.
Barsche genießen in RLP keine Artenschonzeit sind jedoch mit Kunstködern vom 15.4. bis 31.5. infolge der Frühjahrsschonzeit nicht zu beangeln.
Für Zander gilt eine Artenschonzeit im Rhein vom 15.3. bis 15.05 in dieser Zeit darf er nicht beangelt werden. ab dem 15.05. bis zum 31.05 darf man den Zander im Rhein mit Kunstködern ebenfalls nicht beangeln, ergo hat der Zander für den Spinnfischer vom 15.3.bis 31.5., der Hecht vom 1.2. bis 31.5. und der Barsch vom 15.4.bis 31.5. Schonzeit.
 
S

Spooner

Gast
Es gilt in RLP eine Winterschonzeit und eine Frühjahrsschonzeit. Für den Rhein ist ausschliesslich die Frühjahrsschonzeit maßgeblich.
Ebenfalls gelten in der Frühjahrsschonzeit auch die diversen Artenschonzeiten.
In der Frühjahrsschonzeit, die vom 15.4. bis 31.05. gilt ist der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen verboten.

Über die Frühjahrsschonzeit wäre der Fang von Hechten mit z.B. Blinker generell ab 15.4. bis 31.5. verboten, es addiert sich die Artenschonzeit vom 1.2. bis 31.5.
Barsche genießen in RLP keine Artenschonzeit sind jedoch mit Kunstködern vom 15.4. bis 31.5. infolge der Frühjahrsschonzeit nicht zu beangeln.
Für Zander gilt eine Artenschonzeit im Rhein vom 15.3. bis 15.05 in dieser Zeit darf er nicht beangelt werden. ab dem 15.05. bis zum 31.05 darf man den Zander im Rhein mit Kunstködern ebenfalls nicht beangeln, ergo hat der Zander für den Spinnfischer vom 15.3.bis 31.5., der Hecht vom 1.2. bis 31.5. und der Barsch vom 15.4.bis 31.5. Schonzeit.
Alter Falter … selten einen Grund gefunden, um mich zu freuen, in Brandenburg zu wohnen. Aber jetzt !!!
 

Reno

Schusshecht-Dompteur
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Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich dem Spinnfischen während der Schonzeit vom Hecht. Es geht um den rheinland-pfälzischen Teil des Rheins.
Ich habe schon öfters gehört, dass man während dieser Schonzeit nicht auf Barsch und Zander angeln darf, weil man ja einen Hecht als Beifang haben könnte. Sie würden dann gestört werden
Ich find im Internet nichts Vernünftiges was die Frage beantwortet.
Vielleicht kann mir hier jemand etwas dazu sagen.
Grüße Merlin
Ich hoffe das hilft dir weiter - die Infoas sind aktuell:

 

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