Saturday
BA Guru
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@benwob | Lichtverschmutzung ist ja kein Schaden an sich, sondern die Resultate daraus können schadhaft sein.
In der Natur sind dauerhafte Lichtquellen immer Eingriffe in Biotope wie z. B. durch Verschiebung der Fresszeiten oder ein Ungleichgewicht in der Rangordnung, wenn plötzlich nichtsahnende Friedies die Nacht für den Tag halten und von Zandern überrascht werden, die ansonsten mehr Aufwand für ihren Jagderfolg betreiben müssten oder vielleicht mehr bereits verstorbene oder angeschlagene Beute selektieren würden. In ihrer Gesamtheit sind uns die Faktoren immer unbekannt, weswegen man dauerhafte Beleuchtung der Natur in der Nacht möglichst vermeiden sollte.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Regel darauf abzielt, es Anglern nicht zu leicht zu machen bzw. den (Besatz-)Bestand an Raubfischen zu sichern. Insofern interpretiere ich das Verbot genauso wie du, "dass Licht nicht gezielt zum Fischfang eingesetzt werden soll" und das ist bei ner Kopflampe zur Orientierung im Gelände eben nicht der Fall. Diese dient nicht dem Fischfang, sondern der eigenen Sicherheit am Wasser und darüber hinaus lediglich der Landung bereits gehakter Fische. Aber sind natürlich alles nur meine Überlegungen und keine Rechtskunde.
In der Natur sind dauerhafte Lichtquellen immer Eingriffe in Biotope wie z. B. durch Verschiebung der Fresszeiten oder ein Ungleichgewicht in der Rangordnung, wenn plötzlich nichtsahnende Friedies die Nacht für den Tag halten und von Zandern überrascht werden, die ansonsten mehr Aufwand für ihren Jagderfolg betreiben müssten oder vielleicht mehr bereits verstorbene oder angeschlagene Beute selektieren würden. In ihrer Gesamtheit sind uns die Faktoren immer unbekannt, weswegen man dauerhafte Beleuchtung der Natur in der Nacht möglichst vermeiden sollte.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Regel darauf abzielt, es Anglern nicht zu leicht zu machen bzw. den (Besatz-)Bestand an Raubfischen zu sichern. Insofern interpretiere ich das Verbot genauso wie du, "dass Licht nicht gezielt zum Fischfang eingesetzt werden soll" und das ist bei ner Kopflampe zur Orientierung im Gelände eben nicht der Fall. Diese dient nicht dem Fischfang, sondern der eigenen Sicherheit am Wasser und darüber hinaus lediglich der Landung bereits gehakter Fische. Aber sind natürlich alles nur meine Überlegungen und keine Rechtskunde.