Hi,
der Verkäufer hat die Zahlung empfangen und 12 Tage lang behalten. Damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Irgendwelche Einschränkungen in den AGB's zum Nachteil des Kunden sind rechtswidrig und nicht gültig. Es hat früher oft Angebote gegeben, wo die Ware erst nach dem Kauf beim Vertrieb bestellt wurde. Stieg der Händlereinkaufspreis in diesem Zeitraum unbemerkt vom Händler, wurde einfach gesagt, die Ware sei nicht beschaffbar und der Kunde könnte nichts machen. Ich denke, die AGB's wären durch einen Mitbewerber abmahnfähig. Dazu gibt es genügend Urteile. Ansonsten könnte sich ja jeder Händler erstmal Zeit lassen und überlegen ob er überhaupt "Lust" hat zu liefern. Man könnte sich z.B. folgendes vorstellen, Händler A bietet etwas zum Schnapperpreis an, weil er gehört hat oder annimmt, Vertrieb B wird in naher Zukunft seine Händlerpreise senken oder einen Artikel günstig abverkaufen. Händler A sammelt also jede Menge "Verkäufe" und natürlich auch schon mal das Geld ein. Dann wartet er ab. Ups, jetzt senkt Vertrieb B doch nicht seine Händlerpreise oder es ist nur noch eine geringe Zahl des Artikels verfügbar. Der Händler überweist irgendwann das Geld zurück und versucht es demnächst nochmal. Rechtens?
der Verkäufer hat die Zahlung empfangen und 12 Tage lang behalten. Damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Irgendwelche Einschränkungen in den AGB's zum Nachteil des Kunden sind rechtswidrig und nicht gültig. Es hat früher oft Angebote gegeben, wo die Ware erst nach dem Kauf beim Vertrieb bestellt wurde. Stieg der Händlereinkaufspreis in diesem Zeitraum unbemerkt vom Händler, wurde einfach gesagt, die Ware sei nicht beschaffbar und der Kunde könnte nichts machen. Ich denke, die AGB's wären durch einen Mitbewerber abmahnfähig. Dazu gibt es genügend Urteile. Ansonsten könnte sich ja jeder Händler erstmal Zeit lassen und überlegen ob er überhaupt "Lust" hat zu liefern. Man könnte sich z.B. folgendes vorstellen, Händler A bietet etwas zum Schnapperpreis an, weil er gehört hat oder annimmt, Vertrieb B wird in naher Zukunft seine Händlerpreise senken oder einen Artikel günstig abverkaufen. Händler A sammelt also jede Menge "Verkäufe" und natürlich auch schon mal das Geld ein. Dann wartet er ab. Ups, jetzt senkt Vertrieb B doch nicht seine Händlerpreise oder es ist nur noch eine geringe Zahl des Artikels verfügbar. Der Händler überweist irgendwann das Geld zurück und versucht es demnächst nochmal. Rechtens?
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