Zoll macht Probleme bei Shimano Rute aus Japan

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dietmar

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Hi,

ich kenne das nur aus anderen Branchen, aber da ist in der Regel der hiesige Importeur die Wurzel des Übels bzw. der Initiator solcher behördlicher Hürden. Man will nur den eigenen Umsatz sichern.Die Behörde ist also nicht die Ursache, sondern nur das "Werkzeug" zur Wahrung der eigenen Interessen.
 

U-seefischer

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Was mir da gerade so durch den Kopf geht, was ist eigentlich mit dem seit Februar geltendem EU-JPN Handelsabkommen? Sollten damit nicht solche Probleme aus dem Weg geräumt werden? Oder gilt das dann nur für Gewerbebetreibende?

Shimano Deutschland wird kein Interesse daran haben Japan Importe zu fördern/unterstützen, die werden einen Teufel tuen und da mit Dokumenten aushelfen. Schließlich will/muss Shimano Deutschland auch Geld verdienen.

Edit: Dietmar hatte die selbe Idee
 

Tim Kl

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Also, letztendlich war es so, dass der Zoll die Papiere, die bei der Rute auf japanisch dabei waren auf deutsch haben wollte.

Die Papiere kennt ihr bestimmt auch. Die sind zumindest bei Shimano bei den JDM Ruten in einem Briefumschlag an der Rute mit dran. Ist so ein A3 Wisch.

Begründung war: "Wenn der Hersteller da Papiere beilegt will er uns damit auch etwas sagen. Deswegen brauchen wir die auf deutsch!"

Ich stand ja mit einem Mitarbeiter von Shimano Deutschland in Kontakt. Dieser war wirklich sehr nett und hilfsbereit und hat versucht an die gewünschten Unterlagen heranzukommen.
Leider ohne Erfolg. Sowas gibt es wohl auch einfach nicht. Und solche Probleme waren ihnen bisweilen auch nicht bekannt.
Aber Shimano Deutschland kann ich da gar keine Vorwürfe machen. Top Servie.

Habe mich jetzt damit abgefunden, dass die Rute zurück geht.
Ich finde nur diese Willkür von Zollamt zu Zollamt sehr fragwürdig.

Der Sinn vom Zoll ist es ja, deutsche Bürger und den deutschen Markt vor gefährlichen/verbotenen/gefälschten Gegenständen aus dem nicht EU-Raum zu schützen.

Wenn ich solche Probleme mit der Einfuhr habe, andere aber schon problemlos 20 Ruten über ein anderes Zollamt importiert haben, stimmt an einer Stelle im Getriebe irgendwas nicht.

Sowas ist nicht nur ärgerlich. Es macht die ganze Institution zudem nicht gerade glaubwürdig/ professionell.
Ein gewisser Handlungsspielraum ist logisch und auch richtig. Hier kann allerdings nicht mehr die Rede von einem Spielraum sein.

Aber letzten Endes darf man sich über sowas auch nicht aufregen. Einfach cool bleiben, über jemand Anderen neu bestellen und am Ende lachend mit der Rute am Wasser stehen und Spaß haben.
 

Olli25

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Also, letztendlich war es so, dass der Zoll die Papiere, die bei der Rute auf japanisch dabei waren auf deutsch haben wollte.

Die Papiere kennt ihr bestimmt auch. Die sind zumindest bei Shimano bei den JDM Ruten in einem Briefumschlag an der Rute mit dran. Ist so ein A3 Wisch.

Begründung war: "Wenn der Hersteller da Papiere beilegt will er uns damit auch etwas sagen. Deswegen brauchen wir die auf deutsch!"

Ich stand ja mit einem Mitarbeiter von Shimano Deutschland in Kontakt. Dieser war wirklich sehr nett und hilfsbereit und hat versucht an die gewünschten Unterlagen heranzukommen.
Leider ohne Erfolg. Sowas gibt es wohl auch einfach nicht. Und solche Probleme waren ihnen bisweilen auch nicht bekannt.
Aber Shimano Deutschland kann ich da gar keine Vorwürfe machen. Top Servie.

Habe mich jetzt damit abgefunden, dass die Rute zurück geht.
Ich finde nur diese Willkür von Zollamt zu Zollamt sehr fragwürdig.

Der Sinn vom Zoll ist es ja, deutsche Bürger und den deutschen Markt vor gefährlichen/verbotenen/gefälschten Gegenständen aus dem nicht EU-Raum zu schützen.

Wenn ich solche Probleme mit der Einfuhr habe, andere aber schon problemlos 20 Ruten über ein anderes Zollamt importiert haben, stimmt an einer Stelle im Getriebe irgendwas nicht.

Sowas ist nicht nur ärgerlich. Es macht die ganze Institution zudem nicht gerade glaubwürdig/ professionell.
Ein gewisser Handlungsspielraum ist logisch und auch richtig. Hier kann allerdings nicht mehr die Rede von einem Spielraum sein.

Aber letzten Endes darf man sich über sowas auch nicht aufregen. Einfach cool bleiben, über jemand Anderen neu bestellen und am Ende lachend mit der Rute am Wasser stehen und Spaß haben.
Dann schreib doch einfach mal eine Beschwerde per Brief mit den expliziten Namen der Beamten und Beispielen von anderen Zollämtern und das das ja problemlos möglich wäre. Beschwerden bei Beamten die meinen sie würden alles so entscheiden können wie sie wollen wirken Wunder.
Klappt sogar klasse gegen Beamte der Bezirksregierung wenn der dortige Sachbearbeiter meint er wäre das Gesetz , weiß aber selber nicht was drin steht und erzählt munpitz.

Mit freundlichen Grüßen Olli
 
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Tief im Westen...
Dann schreib doch einfach mal eine Beschwerde per Brief mit den expliziten Namen der Beamten und Beispielen von anderen Zollämtern und das das ja problemlos möglich wäre. Beschwerden bei Beamten die meinen sie würden alles so entscheiden können wie sie wollen wirken Wunder.
Klappt sogar klasse gegen Beamte der Bezirksregierung wenn der dortige Sachbearbeiter meint er wäre das Gesetz , weiß aber selber nicht was drin steht und erzählt munpitz.

Mit freundlichen Grüßen Olli

Und dann wird in Wiesbaden nachgebessert, oder Wiesbaden als lobendes Beispiel genannt? Willkommen in Deutschland in 2019...
 

Olli25

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Und dann wird in Wiesbaden nachgebessert, oder Wiesbaden als lobendes Beispiel genannt? Willkommen in Deutschland in 2019...
Und sich alles gefallen lassen ist für euch der richtige Weg ? Hey jeder wie er will ! Ich habe Beruflich oft mit Behörden zu tun und wenn man sich alles gefallen lässt dann wird man auf der Stelle treten. Denn auch das sind nur Menschen und es kann nicht jeder alles wissen. Manchmal vertritt man ja auch aus Unwissenheit einen falschem Standpunkt.
Aber das kann ja jeder so machen wie er will. Vielleicht ist es ja auch absolut korrekt, selbst dann ist es eben so , dann sollte man sich damit abfinden.


MFG Olli
 
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Und sich alles gefallen lassen ist für euch der richtige Weg ? Hey jeder wie er will ! Ich habe Beruflich oft mit Behörden zu tun und wenn man sich alles gefallen lässt dann wird man auf der Stelle treten. Denn auch das sind nur Menschen und es kann nicht jeder alles wissen. Manchmal vertritt man ja auch aus Unwissenheit einen falschem Standpunkt.
Aber das kann ja jeder so machen wie er will. Vielleicht ist es ja auch absolut korrekt, selbst dann ist es eben so , dann sollte man sich damit abfinden.


MFG Olli

Lieber Olli, du zitierst mich und schreibst von „euch“. Ist das so beabsichtigt? Das ist ja alles sehr löblich von dir, aber wegen einer popeligen Angelrute wird kein System einer Behörde geändert. Auch das solltest du gemerkt haben wenn du so viel mit Behörden zu tun hast. In Deutschland bekommt man nicht zwangsläufig Recht, obwohl man eventuell Recht hat. ;) Davon ab hätte ICH es aber weiter versucht inkl. Namen des Zollbeamten. Aber nicht mit deiner Vorgehensweise „die anderen bekommen aber auch“... Damit kann man auch anderen etwas kaputt machen.
 

wollebre

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vor dem Beamten den "Schwanz" einziehen ist der falsche Weg.
Hätte gleich am Schalter Einspruch eingelegt und um schriftliche Stellungsnahme gebeten. Das mit allen §§ wo die Entscheidung des Zollbeamten zu entnehmen ist.

Dadurch ist die Retoure der Sendung unterbrochen und wird beim Zoll bis zur endgültigen Entscheidung eingelagert.

Mal die markierten Stellen im Anhang auf Seite 12/13 lesen. Ist der Zoll entsprechend den Vorschriften vorgegangen?

Daher die Antwort des Zolls abwarten. Wenn zu erkennen ist das nicht konform entschieden wurde, einen fachkundigen RA einschalten. Eine private Rechtsschutz VS sollte man haben. Kann sonst teuer werden....
 

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vor dem Beamten den "Schwanz" einziehen ist der falsche Weg.
Hätte gleich am Schalter Einspruch eingelegt und um schriftliche Stellungsnahme gebeten. Das mit allen §§ wo die Entscheidung des Zollbeamten zu entnehmen ist.

Dadurch ist die Retoure der Sendung unterbrochen und wird beim Zoll bis zur endgültigen Entscheidung eingelagert.

Mal die markierten Stellen im Anhang auf Seite 12/13 lesen. Ist der Zoll entsprechend den Vorschriften vorgegangen?

Daher die Antwort des Zolls abwarten. Wenn zu erkennen ist das nicht konform entschieden wurde, einen fachkundigen RA einschalten. Eine private Rechtsschutz VS sollte man haben. Kann sonst teuer werden....

Der beteiligte Zollbeamte ist nicht verpflchtet eine schriftliche Begründung abzugeben!
Der Zollbeteiligte muss sich, oder sollte sich, schon vor der Bestellung von Ware über eventuelle Restrictionen/Vorschriften schlau machen! Selbst die Zolltarifnummer muss der Zollbeamte für den Zollbeteiligten nicht raussuchen!
Wer im internationen Geschäft mitspielen will, der muss sich auch mit den "Spielregeln" beschäftigen.
Auskünfte kann man bei der der zuständigen Industrie- und Handelkammer bekommen. Was als Nichtmitglied evtl. mit Gebühren verbunden ist. Wenn der Zoll bisher alles durchgewunken hat, bedeutet das nicht das es für Artikel XYZ keine besonderen Vorschriften gibt.
War mein Berufsleben in der internationalen Logistik tätig. Heute wohl nicht mehr auf dem allerneuesten Stand der Dinge, aber wie ich unsere Politiker kenne, ist vieles bestimmt nicht vereinfacht worden...

Also tief durchatmen und daran denken warum Logistiker eine dreijährige Ausbildung benötigen!

Ja was denn nun?
 

PM500X

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Haja, genau. Gleich zum Anwalt rennen. Am besten direkt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Oder vor den Europäischen Gerichtshof. Wegen einer Angel für drölf Euro, die man ohne Probleme mit zwei Klicks auch woanders bekommt, ist das den ganzen Stress auf jeden Fall wert.
 

wollebre

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Haja, genau. Gleich zum Anwalt rennen. Am besten direkt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Oder vor den Europäischen Gerichtshof. Wegen einer Angel für drölf Euro, die man ohne Probleme mit zwei Klicks auch woanders bekommt, ist das den ganzen Stress auf jeden Fall wert.

Jedem ist selbst überlassen wie er das angeht.
Beitrag betrifft auch nicht das Thema!
 

wollebre

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das eine schließt das andere nicht aus. Wenn ich mir sicher bin das es für Artikel XYZ keine besonderen Einfuhrvorschriften gibt, wird Einspruch erhoben. Darauf MUSS eine schriftliche Stellungnahme erfolgen!

Wenn man sich 100prozentig sicher ist das es bei der Einfuhr Probleme gibt sollte man den Kauf erst nach Kontaktaufnahme mit dem Versender klären. Z.B. Beibringung entsprechender Erklärungen. Jede verantwortungsvolle Firma die Importe tätigt, klärt das bevor der Kauf oder Abruf einer Ware getätigt wird. War selbst mal mehrere Jahre Versandleiter in einer großen Import- Export Firma oder Verkaufsleiter einer Fluggesellschaft. Auch da trafen Waren ein die sogar teilweise vom Zoll konfisziert wurden weil sich der Käufer im Vorfeld nicht schlau gemacht hat. Da standen einigen echt die Tränen in den Augen.....
Wie die aktuellen Vorschriften für Ruten + Rollen ist kann ich nicht sagen. Ist bei höheren Stellen in der Anfrage worauf der Zoll sich berufen hat.
Aber beim Zoll besser dumm stellen als lospoltern. Daher Einspruch erheben und schriftliche Antwort abwarten. Da müssen die entsprechenden $$ genannt werden warum die Ware nicht zum sog. Freien Verkehr abgefertigt werden kann. Das kann man dann wieder von kompetenter Seite überprüfen lassen... Wenn ein fachkundiger RA z.B. Auslegungsfehler bestehender Gesetze feststellt, hat der Zoll anschließend wieder Schreibarbeit..... Wenn man sich nicht einig wird, kann man es gerichtlich klären lassen. Nur dann kann es passieren das man nach Abschluß mit einer Antikrute/-rolle angeln geht:D Aber wenn ein positves Urteil entschieden wird, haben spätere Eigenimporteure (Leidensgenossen) keine Schwierigkeiten mehr bei der Einfuhr.
 

Ullsok

Echo-Orakel
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Also, letztendlich war es so, dass der Zoll die Papiere, die bei der Rute auf japanisch dabei waren auf deutsch haben wollte.

Die Papiere kennt ihr bestimmt auch. Die sind zumindest bei Shimano bei den JDM Ruten in einem Briefumschlag an der Rute mit dran. Ist so ein A3 Wisch.

Begründung war: "Wenn der Hersteller da Papiere beilegt will er uns damit auch etwas sagen. Deswegen brauchen wir die auf deutsch!"

War es nicht möglich die Papiere übersetzen zu lassen und dann vorzulegen? Evtl. gibt es ja solche „amtlich anerkannten“ Übersetzer.
 

wollebre

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sicher gibt es Übersetzungsbüros die nicht umsonst arbeiten....
Nur sollte man vorher wissen ob der Text hilfreich ist bevor man dafür Geld ausgibt.....
Bin nachher bei meinem Händler. Mal schaun ob der Unterlagen hat die weiter helfen.
Vielleicht gibts auch was auf Englisch.
 

Castanova

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Da das hier der aktuellste Thread ist in dem es um den Zoll geht frag ich einfach mal hier. Ich hab in Japan Schnur bestellt. Das Paket war schon in Frankfurt und jetzt steht das beim Status Retention. Was bedeutet das für mich. Wenn man das übersetzt heißt das zurückhalten? ^^
 

Mikeyxxx

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Das bedeutet, dass Dein Paket bei dem für Dich zuständigen Zollamt liegt. solltest kurzfristig einen Brief mit dahingehender Nachricht bekommen ;-)
 

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