Naja, mal eben geht sowas nicht. In meinen zwei Vereinen entscheiden sowas die Mitglieder. D.h. es muss eine Abstimmung gegeben haben. Auch wird sowas normalerweise nicht mitten im Jahr mit sofortiger Wirkung beschlossen, sondern immer frühestens für das kommende Jahr. Ändert sich was an den Beiträgen, sowohl dem Jahresbeitrag, als auch am Beitrag pro nicht geleistete Arbeitsstunden, wird dies in der Gebührenordnung festgehalten. Die Gebührenordnung ist eine Anlage der Satzung und somit für jedes Mitglied einsehbar. Voraussetzung ist die zeitnahe Anpassung dieser.Mein heimischer Angelverein hat mal eben die Preise für Jahresgebühr und Arbeitsstunden verdoppelt...
Hab's nur durch reinen Zufall mitbekommen. Gab keine schriftliche Benachrichtigung und keine in der entsprechenden WhatsApp Gruppe.
Bin schon ein wenig angepi**t gerade
Klar könnte /sollte der Vorstand rechtzeitig informieren, muss es aber meines Wissens nach, nicht zwingend. Es steht ja jedem frei sich zu informieren und zB zu den Mitgliederversammlungen zu kommen.
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