Die Rücksendefrage können wir hier eigentlich außen vor lassen, weil ja die zugesicherte Eigenschaft (Köder schwimmt) erfüllt ist. Insofern greift die Mangelhaftung mutmaßlich nicht (bin aber kein Jurist).
Bitte entschuldige, dass ich das wichtige Detail (Prüfung unmittelbar
beim Kauf) überlesen hatte. Du hast natürlich vollkommen Recht, dass das i. d. R. nicht geht (wenngleich ich schon manches Mal im Angelladen stand und Rigs ins Testbecken gelupft habe).
Ich möchte allerdings nicht in der Erwartung kaufen dass ich ein Produkt bekomme das die beworbenen Eigenschaften nur im unteren Grenzbereich erfüllt und ich dann prüfen muss wie diese Eigenschaften im Detail ausgeprägt sind um dann ggf. eine Rückgabe zu starten. Wenn ein Hersteller etwas bewirbt tut er sicher gut daran einen realistischen Erwartungshorizont potentieller Käufer zu berücksichtigen. Das ist aber natürlich nur meine persönlichen Erwartung.
Das kann ich nachvollziehen und wünsche mir auch oft, dass ein Hersteller meine Erwartungen antizipiert. Ich habe zum Beispiel immer noch keine Aufbewahrungsbox für Rig-Rings von 3mm Durchmesser und kleiner gefunden. Die wandern meistens zwischen verschiedenen Fächern hin und her oder gehen ganz verloren.
Richtig viel Auftrieb haben zum Beispiel Z-Man-Köder, aber auch nicht an jedem Rig und an jedem Haken, also wüsste ich nicht, wie ich deren Auftrieb konkret und kurz benennen sollte, außer mit dem Vermerk "schwimmend", der jedoch Verärgerung nach sich ziehen könnte.
Gleich große Offsethaken können übrigens sehr sehr unterschiedliche Drahtstärken haben und in der Masse dementsprechend stark voneinander abweichen. Man muss, um große Unterschiede festzustellen, keinen 4er Karpfenhaken mit 6/0er Welskrampe vergleichen.