Falls man das Spinnfischen während der Schonzeit nicht gänzlich verbieten möchte, fand ich den Vorschlag, den ein Kollege im AB mal gemacht hat ganz gut. Idee sah folgendermaßen aus: "Wer während der Schonzeit einen geschonten Fisch fängt bekommt eine Abmahnung, fängt er einen weiteren geschonten Fisch im selben Jahr bekommt man eine Sperre bis zum Ende des Jahres."
Somit wird sich jeder überlegen, ob er mit 15cm Gummifisch/Wobbler während der Hecht/Zanderschonzeit unbedingt auf Barsche größer 50cm fischen will/muss. Fängt es zwei Hechte, ist dann für den Rest des Jahres Schluss. Auch wird man sich dann überlegen, ob man unbedingt auf Barsch an Stellen angeln möchte, die bevorzugte Laichplätze des Zander sind und man die Zander vom Laichnetz wegfangen muss. da wird nach den ersten Zander bestimmt ein Stellenwechsel vorgenommen. Da ja das Mindestmaß im Normalfall an die Fortpflanzungsfähigkeit der entsprechenden Art angelegt ist, kann man die oben genannte Regelung auch auf maßige geschonte Fische abmildern. somit führt der kleine Grashecht, der beim barscheln mitgefangen wurde, nicht gleich zur Abmahnung/Angelverbot.
Diese, sowie auch alle anderen Regelungen/Einschränkungen müssen dann aber auch regelmäßig kontrolliert werden.