Das Angeln soll künftig im Stralsunder Hafen verboten werden.
Ich bin weil selbst als ehrlicher Angler betroffen dagegen.
Aber seht selbst und bildet euch eure Meinunga Gunnar nicht einfach tatenlos zusehen wollte, hat er die Initiative ergriffen und sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt.
Die entsprechende Petition (siehe unten) kann jeder Angler mit unterstützen!!
Hier aber zuerst einmal die Sache um die es geht:
Und hier die Petition, die ihr unterstützen könnt:
Zitat:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M.-V.
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
Postfach 102064
18003 Rostock
Greifswald, den 20.01.2009
Betreff: Geplante Einschränkungen des Angelns im Stralsunder Hafen - Unser Widerspruch in der Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz
Sehr geehrter Herr Richter,
sehr geehrte Mitarbeiter des LALLF,
auch wir Angler sind an einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Fisch interessiert. Insofern sind die Grundinteressen des LALLF und der Angler deckungsgleich. Allerdings dürfen Entscheidungen, die das LALLF trifft, in Bezug auf Beschränkungen, Verbote und Regelungen für Angler nicht außerhalb öffentlicher Diskussionen gefällt werden – insbesondere nicht ohne Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte und in Abwägung vermeidbarer Härten. Weiterhin sind weder Übertreibungen noch unsachliche Argumente geeignet, um Maßnahmen zum Schutz von Fischbeständen einseitig, nur auf Kosten der Angler, zu begründen. Dies ist insbesondere auch deshalb problematisch, da in der Vergangenheit getroffene Fehlentscheidungen des LALLF die jetzige Situation mit herbeigeführt haben - mit der neuerliche Maßnahmen gegen das Angeln begründet werden.
Wir erwarten daher, dass folgende Argumente, Gedanken und Forderungen in Ihrer Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Möglicherweise sind sie bereits in ihrer Summe als Gesamtkatalog geeignet, eine Einschränkung der Angelei im Stralsunder Hafen in der von Ihnen geplanten Tragweite überflüssig zu machen.
1.Deutliche Erhöhung der Mindestmaße für Zander, Barsch und Hecht!
Zander 50 cm, Barsch 25 cm, Hecht 60 cm für alle Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Wachstumsleistungen dieser Fischarten sind im Brackwasser aufgrund der Produktivität der Boddengewässer so gut, dass eine Anhebung der Mindestmaße fischereilich kein Problem ist. Fischereibiologisch gerechtfertigt wäre dies ebenfalls, da sich ein Benefit-Effekt für die Fischbestände ergäbe. Durch eine Anhebung der Mindestmaße verringert sich die fischereiliche Mortalität in den untersten reproduzierenden Altersklassen, was automatisch die Laicherbiomasse erhöht und dadurch die Reproduktionsrate der betreffenden Arten steigert.
2.Änderung der Fangbegrenzung pro Angeltag!
Da Barsche nicht selten in Schwärmen in den Winterlagern erscheinen, sind bei dieser Fischart am ehesten Massenfänge denkbar. Diesem Risiko könnte man durch eine Entnahmebeschränkung von 15-20 Fischen je Fangtag und Angler begegnen, um an Tagen, an denen Massenfänge möglich sind, die Fischentnahme zu reduzieren.
3.Höhere Strafen für Fischwilderer!
Speziell der Einsatz von Drillingen in Winterlagern, Entnahme zu kleiner Fische und das Überschreiten der Fangbegrenzung müssen mit höheren Strafen geahndet werden. Aufgabe Ihres Hauses sollte es sein, diese Forderung vor Gericht auch effektiv durchzusetzen. Der Judikative muss dabei klargemacht werden, dass dies keine Bagatelle darstellt, da ein öffentliches Interesse daran besteht, solche Verstöße auch im Interesse der Prävention von Wiederholungstaten zu ahnden.
4.Mehr Präsenz der Fischereiaufsicht!
Die Häufigkeit von Angelkontrollen der Fischereiaufsicht muss erhöht werden, um die Anzahl von Vergehen gegen die bestehenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Die bisherige mangelnde Präsenz der Fischereiaufsicht im Stralsunder Hafen ist unzureichend und daher nicht geeignet, weder gegenwärtige noch zukünftige gesetzliche Forderungen effektiv durchzusetzen. Kontrollbefugnisse sollten auch auf Kraftfahrzeuge von kontrollierten Anglern ausgedehnt werden, die Beweissicherung per Videokamera Standard werden.
5.Änderung der Zeitfensterregelung in Wolgast und Greifswald!
Das in Ihrem Hause als Problem betrachtete massierte Auftreten von Anglern im Stralsunder Hafen ist hausgemacht. Das LALLF selbst hat dieses Problem mit früheren Maßnahmen andernorts verschuldet: Aufgrund der in den Vorjahren eingeführten Zeitfensterregelung in Wolgast und Greifswald kommt es zu einer verstärkten Frequentierung und folgerichtig auch einer höheren Fischentnahme im Hafen von Stralsund durch Angler aus ebenjenen Städten und dem dortigen Umland, weil diese zum Angeln nach Stralsund ausgewichen sind. Weiterhin stellt die Zeitenregelung in Wolgast eine unzumutbare soziale Härte und Ungerechtigkeit dar, weil berufstätige Angler an Werktagen ihrem Hobby nicht nachgehen dürfen.
6.Änderung der sogenannten 9-mm-Regelung!
Die Beschränkung der Hakengröße auf 9 mm Bogenweite hat dazu geführt, dass aufgrund dieser kleinen Haken mit kleinen Ködern geangelt werden muss. Diese Maßnahme ist nicht geeignet, kleine (untermaßige) Fische durch Anbiss-Vermeidung zu schonen, da kleine Fische prozentual und tendenziell eher auf kleine als auf große Köder beißen. Gute fachliche und allgemein anerkannte Angel-Praxis ist es, zur selektiven Vermeidung von Bissen kleiner (untermaßiger) Fische große Köder und große Haken zu benutzen. Genau dieses Faktum wurde in den bisherigen Festlegungen des LALLF zur Angelei in Stralsund und allen anderen Winterlagern konterkariert. Hier muss eine Neuregelung stattfinden, damit die Angler durch große Haken und große Köder gezielt an kleinen Fischen vorbeiangeln können.
7.Einführung von Fangquoten für Barsch und Zander in der Berufsfischerei!
Aufgrund der gegenwärtigen, erheblichen Quotenreduzierung für Dorsch und Hering ist zu befürchten, dass Ertragsausfälle der Berufsfischerei über einen Mehrfang von Barsch und Zander kompensiert werden. Teilweise ist dies bereits geschehen, wie die Zeitschrift "Fischerei und Fischmarkt in Mecklenburg-Vorpommern" kürzlich berichtete. In Anbetracht der Anlandemengen der Berufsfischerei im Verhältnis zu denen der Angler in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist zu befürchten, dass die Einschränkung der Angelei im Stralsunder Hafen nicht geeignet ist, den berufsfischereilichen Raubbau an den Zander- und Barschbeständen im Winterlager zu kompensieren oder gar zu verhindern. Bestes Beispiel dafür ist der Ryck in Greifswald, wo durch Einschränkung der Angler ein Nutzungsvakuum entstanden ist, welches von der Berufsfischerei sofort und rigoros ausgenutzt wurde – mit dem Ergebnis, dass sich die fischereiliche Mortalität der Zander und Barsche im Winterlager nicht verringert, sondern erhöht hat. Auf diese Weise haben sich die Bestrebungen des LALLF zum Schutz der Fische im Winterlager selbst ad absurdum geführt und das Vertrauen der Angler in die fachliche Kompetenz des LALLF zerstört.
Wenn die Angelei zum Schutz der Fische im Winterlager jetzt in Stralsund eingeschränkt werden soll, ist gleichzeitig festzulegen, wie eine nachfolgende bloße Verlagerung der fischereilichen Mortalität vom anglerischen ins berufsfischereiliche Segment verhindert wird. Die generelle Einführung von Fangquoten für Barsch und Zander wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, greift aber speziell in Stralsund zu kurz - ebenso wie die pure Festlegung von Netzmaschenweiten nicht ausreichen wird.
8.Einbeziehung von Anglern bei der Entscheidungsfindung!„Mittels moderner ökonomischer Methoden lässt sich der gesamte ökonomische Nutzen der Angelfischerei mit über 6,4 Milliarden € pro Jahr beziffern. Über 80 Prozent, oder knapp 5,2 Milliarden € entfallen dabei auf direkte und indirekte Ausgaben. Etwa 52.000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Angeln ab“ (R. Arlinghaus). Wie kann das LALLF die Rechte und Interessen von tausenden Anglern und Erwerbstätigen, die vom Angeln direkt bzw. indirekt abhängig sind, im Alleingang ohne öffentliche Diskussion beschneiden? Daher fordern wir mehr Öffentlichkeitsarbeit Ihres Hauses und eine gerechte, zeitlich und fristgemäß angemessene Einbeziehung aller betroffenen Interessengruppen (Freizeitangelei, organisierte Anglerschaft, Tourismusunternehmen und -verbände, Angelgerätehändler, kommunale Entscheidungsträger wie z.B. die Stadt Stralsund als Hafeneigentümer) bei Ihren Entscheidungsfindungen.
9.Zurücksetzen von maßigen Fischen legalisieren!
In Ihrer Begründung wird die Fischentnahme im Winterlager kritisiert. Dabei vernachlässigen Sie, dass das Entnehmen der Fische gesetzlich vorgeschrieben ist. Die aktuelle Gesetzgebung aus Ihrem Hause verwehrt es einem Angler gegenwärtig, einen maßigen geangelten Fisch lebend wieder zurückzusetzen, da Angeln ohne sinnvolle Verwertung des gefangenen maßigen Fisches verboten ist. Diese Festlegung ist nicht mehr zeitgemäß. Sie vernachlässigt die Tatsache, dass beispielsweise ein gefangener Großfisch für den heute üblichen Single-Haushalt das Verbrauchsmaximum übersteigt. In solchen Fällen sollte es künftig möglich sein, zu große Fische legal zurückzusetzen, um stattdessen einen kleineren Portionsfisch zu fangen und zu Speisezwecken zu entnehmen. Da das LALLF an einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Fisch interessiert ist, sollten solche Gesetzesentwürfe erarbeitet werden, die eine Entnahme zu großer Fische nicht mehr zwingend vorschreiben, sondern das lebende Zurücksetzen unterstützen. Also sollte dem Angler mehr Selbstverantwortung übertragen werden, was die Fischentnahme betrifft, so dass nicht jeder maßige gefangene Fisch per Gesetz getötet werden muss.
10.Schutz der Winterlager vor Kormoranfraß!
Es ist bekannt, dass ein Kormoran pro Tag durchschnittlich 500 Gramm Fisch frisst. Ebenso bekannt und selbst für Laien leicht beobachtbar ist, dass sich Kormorane in nennenswerter Zahl im Bereich des Stralsunder Hafens aufhalten, um dort Barsch und Jungzander zu fressen. Gegenwärtig wird ein noch massierteres Auftreten dieser Vögel dadurch begrenzt, dass durch Anglerboote, Uferangler und allgemeinem Hafenbetrieb im Hafengebiet zu viel Unruhe für diese Fischfresser herrscht. Es ist wenig sinnvoll, jetzt die Angler einzuschränken, um die Fische schützen zu wollen - und dadurch den Kormoranen komplett Tür und Tor zu öffnen. Genau dies steht aber im Falle des Stralsunder Hafens zu befürchten, da gegenwärtig nur die allgemeine, relative Unruhe am und auf dem Wasser durch die Angler und den allgemeinen Hafenbetrieb die Kormorane davon abhält, hier in einer Massierung von hunderten oder tausenden Tieren zu fressen, wie das beispielsweise im Bereich der Peenestrommündung und des Rudens stattfindet. Jeder, der die Angler aussperrt, wird sich fragen lassen müssen, was er dann ersatzweise zum Schutz der Fische vor ihrem ärgsten Fressfeind, dem Kormoran, an gleicher Stelle tut. Angler halten sich an Mindestmaße, Schonzeiten und Entnahmebeschränkungen - Kormorane nicht. Außerdem ist die Beunruhigung und Verletzungsrate der Fische durch Kormorane erheblich größer als durch Angelköder, wie viele Untersuchungen der vergangenen Jahre beweisen.
Völlig unberührt vom oben Gesagten steht die Frage im Raum, ob es sich bei dem sogenannten Winterlager in Stralsund nicht viel eher um ein Rückzugsgebiet der Barsche und Zander vor ihrem Fressfeind Kormoran handelt. Dafür (und gegen die Winterlager-Theorie) spricht beispielsweise die Tatsache, dass sich auch im Sommer Zander und Barsche in erheblicher Zahl im Hafengebiet aufhalten.
Dieser Befund ist nur insofern unauffälliger und daher nicht jedem geläufig, weil sich im Sommer die meisten Angler auf andere, attraktivere Fischarten wie Aal, Hornhecht und Hering sowie auf Binnengewässer mit Schleie, Karpfen und so weiter verlegen und deswegen kaum im Hafengebiet geangelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Schade
Hiermit gebe ich allen Personen die Möglichkeit durch Erbringung einer Unterschrift sich dieser Anhörung und gleichzeitigen Petition anzuschließen!
Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte. Leider bin ich bis zum 28.01.09 dazu gezwungen, auf das als Kopie beiliegende Schreiben zu antworten. Daher bitte ich um Eile bei der Erbringung der Unterschriften, um diesem Schreiben Nachdruck zu verleihen und gleichzeitig die geringen Chancen zur Durchsetzung unserer Forderungen zu erhöhen, da dem LALLF damit bewusst wird, dass ich nicht der Einzige bin, der sich um die Fischbestände und den Fortbestand des Angelns an unseren Küstengewässern sorgt.
Weiterhin möchte ich auch jedem interessiertem Angler die Möglichkeit einräumen, auf das Schreiben des LALLF zu antworten. Der Inhalt dieses Schreibens kann auf der Website des Blinkers unter www.blinker.de nachgelesen werden. Speziell Angler, die nicht aus diesem Bundesland sind, aber den Strelasund und andere Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns beim Nachgehen ihres Hobbys nutzen, bitte ich darum, auf dieses Schreiben selbstständig und sachlich zu reagieren.
Ich bin weil selbst als ehrlicher Angler betroffen dagegen.
Aber seht selbst und bildet euch eure Meinunga Gunnar nicht einfach tatenlos zusehen wollte, hat er die Initiative ergriffen und sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt.
Die entsprechende Petition (siehe unten) kann jeder Angler mit unterstützen!!
Hier aber zuerst einmal die Sache um die es geht:
Und hier die Petition, die ihr unterstützen könnt:
Zitat:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M.-V.
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
Postfach 102064
18003 Rostock
Greifswald, den 20.01.2009
Betreff: Geplante Einschränkungen des Angelns im Stralsunder Hafen - Unser Widerspruch in der Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz
Sehr geehrter Herr Richter,
sehr geehrte Mitarbeiter des LALLF,
auch wir Angler sind an einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Fisch interessiert. Insofern sind die Grundinteressen des LALLF und der Angler deckungsgleich. Allerdings dürfen Entscheidungen, die das LALLF trifft, in Bezug auf Beschränkungen, Verbote und Regelungen für Angler nicht außerhalb öffentlicher Diskussionen gefällt werden – insbesondere nicht ohne Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte und in Abwägung vermeidbarer Härten. Weiterhin sind weder Übertreibungen noch unsachliche Argumente geeignet, um Maßnahmen zum Schutz von Fischbeständen einseitig, nur auf Kosten der Angler, zu begründen. Dies ist insbesondere auch deshalb problematisch, da in der Vergangenheit getroffene Fehlentscheidungen des LALLF die jetzige Situation mit herbeigeführt haben - mit der neuerliche Maßnahmen gegen das Angeln begründet werden.
Wir erwarten daher, dass folgende Argumente, Gedanken und Forderungen in Ihrer Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Möglicherweise sind sie bereits in ihrer Summe als Gesamtkatalog geeignet, eine Einschränkung der Angelei im Stralsunder Hafen in der von Ihnen geplanten Tragweite überflüssig zu machen.
1.Deutliche Erhöhung der Mindestmaße für Zander, Barsch und Hecht!
Zander 50 cm, Barsch 25 cm, Hecht 60 cm für alle Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Wachstumsleistungen dieser Fischarten sind im Brackwasser aufgrund der Produktivität der Boddengewässer so gut, dass eine Anhebung der Mindestmaße fischereilich kein Problem ist. Fischereibiologisch gerechtfertigt wäre dies ebenfalls, da sich ein Benefit-Effekt für die Fischbestände ergäbe. Durch eine Anhebung der Mindestmaße verringert sich die fischereiliche Mortalität in den untersten reproduzierenden Altersklassen, was automatisch die Laicherbiomasse erhöht und dadurch die Reproduktionsrate der betreffenden Arten steigert.
2.Änderung der Fangbegrenzung pro Angeltag!
Da Barsche nicht selten in Schwärmen in den Winterlagern erscheinen, sind bei dieser Fischart am ehesten Massenfänge denkbar. Diesem Risiko könnte man durch eine Entnahmebeschränkung von 15-20 Fischen je Fangtag und Angler begegnen, um an Tagen, an denen Massenfänge möglich sind, die Fischentnahme zu reduzieren.
3.Höhere Strafen für Fischwilderer!
Speziell der Einsatz von Drillingen in Winterlagern, Entnahme zu kleiner Fische und das Überschreiten der Fangbegrenzung müssen mit höheren Strafen geahndet werden. Aufgabe Ihres Hauses sollte es sein, diese Forderung vor Gericht auch effektiv durchzusetzen. Der Judikative muss dabei klargemacht werden, dass dies keine Bagatelle darstellt, da ein öffentliches Interesse daran besteht, solche Verstöße auch im Interesse der Prävention von Wiederholungstaten zu ahnden.
4.Mehr Präsenz der Fischereiaufsicht!
Die Häufigkeit von Angelkontrollen der Fischereiaufsicht muss erhöht werden, um die Anzahl von Vergehen gegen die bestehenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Die bisherige mangelnde Präsenz der Fischereiaufsicht im Stralsunder Hafen ist unzureichend und daher nicht geeignet, weder gegenwärtige noch zukünftige gesetzliche Forderungen effektiv durchzusetzen. Kontrollbefugnisse sollten auch auf Kraftfahrzeuge von kontrollierten Anglern ausgedehnt werden, die Beweissicherung per Videokamera Standard werden.
5.Änderung der Zeitfensterregelung in Wolgast und Greifswald!
Das in Ihrem Hause als Problem betrachtete massierte Auftreten von Anglern im Stralsunder Hafen ist hausgemacht. Das LALLF selbst hat dieses Problem mit früheren Maßnahmen andernorts verschuldet: Aufgrund der in den Vorjahren eingeführten Zeitfensterregelung in Wolgast und Greifswald kommt es zu einer verstärkten Frequentierung und folgerichtig auch einer höheren Fischentnahme im Hafen von Stralsund durch Angler aus ebenjenen Städten und dem dortigen Umland, weil diese zum Angeln nach Stralsund ausgewichen sind. Weiterhin stellt die Zeitenregelung in Wolgast eine unzumutbare soziale Härte und Ungerechtigkeit dar, weil berufstätige Angler an Werktagen ihrem Hobby nicht nachgehen dürfen.
6.Änderung der sogenannten 9-mm-Regelung!
Die Beschränkung der Hakengröße auf 9 mm Bogenweite hat dazu geführt, dass aufgrund dieser kleinen Haken mit kleinen Ködern geangelt werden muss. Diese Maßnahme ist nicht geeignet, kleine (untermaßige) Fische durch Anbiss-Vermeidung zu schonen, da kleine Fische prozentual und tendenziell eher auf kleine als auf große Köder beißen. Gute fachliche und allgemein anerkannte Angel-Praxis ist es, zur selektiven Vermeidung von Bissen kleiner (untermaßiger) Fische große Köder und große Haken zu benutzen. Genau dieses Faktum wurde in den bisherigen Festlegungen des LALLF zur Angelei in Stralsund und allen anderen Winterlagern konterkariert. Hier muss eine Neuregelung stattfinden, damit die Angler durch große Haken und große Köder gezielt an kleinen Fischen vorbeiangeln können.
7.Einführung von Fangquoten für Barsch und Zander in der Berufsfischerei!
Aufgrund der gegenwärtigen, erheblichen Quotenreduzierung für Dorsch und Hering ist zu befürchten, dass Ertragsausfälle der Berufsfischerei über einen Mehrfang von Barsch und Zander kompensiert werden. Teilweise ist dies bereits geschehen, wie die Zeitschrift "Fischerei und Fischmarkt in Mecklenburg-Vorpommern" kürzlich berichtete. In Anbetracht der Anlandemengen der Berufsfischerei im Verhältnis zu denen der Angler in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist zu befürchten, dass die Einschränkung der Angelei im Stralsunder Hafen nicht geeignet ist, den berufsfischereilichen Raubbau an den Zander- und Barschbeständen im Winterlager zu kompensieren oder gar zu verhindern. Bestes Beispiel dafür ist der Ryck in Greifswald, wo durch Einschränkung der Angler ein Nutzungsvakuum entstanden ist, welches von der Berufsfischerei sofort und rigoros ausgenutzt wurde – mit dem Ergebnis, dass sich die fischereiliche Mortalität der Zander und Barsche im Winterlager nicht verringert, sondern erhöht hat. Auf diese Weise haben sich die Bestrebungen des LALLF zum Schutz der Fische im Winterlager selbst ad absurdum geführt und das Vertrauen der Angler in die fachliche Kompetenz des LALLF zerstört.
Wenn die Angelei zum Schutz der Fische im Winterlager jetzt in Stralsund eingeschränkt werden soll, ist gleichzeitig festzulegen, wie eine nachfolgende bloße Verlagerung der fischereilichen Mortalität vom anglerischen ins berufsfischereiliche Segment verhindert wird. Die generelle Einführung von Fangquoten für Barsch und Zander wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, greift aber speziell in Stralsund zu kurz - ebenso wie die pure Festlegung von Netzmaschenweiten nicht ausreichen wird.
8.Einbeziehung von Anglern bei der Entscheidungsfindung!„Mittels moderner ökonomischer Methoden lässt sich der gesamte ökonomische Nutzen der Angelfischerei mit über 6,4 Milliarden € pro Jahr beziffern. Über 80 Prozent, oder knapp 5,2 Milliarden € entfallen dabei auf direkte und indirekte Ausgaben. Etwa 52.000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Angeln ab“ (R. Arlinghaus). Wie kann das LALLF die Rechte und Interessen von tausenden Anglern und Erwerbstätigen, die vom Angeln direkt bzw. indirekt abhängig sind, im Alleingang ohne öffentliche Diskussion beschneiden? Daher fordern wir mehr Öffentlichkeitsarbeit Ihres Hauses und eine gerechte, zeitlich und fristgemäß angemessene Einbeziehung aller betroffenen Interessengruppen (Freizeitangelei, organisierte Anglerschaft, Tourismusunternehmen und -verbände, Angelgerätehändler, kommunale Entscheidungsträger wie z.B. die Stadt Stralsund als Hafeneigentümer) bei Ihren Entscheidungsfindungen.
9.Zurücksetzen von maßigen Fischen legalisieren!
In Ihrer Begründung wird die Fischentnahme im Winterlager kritisiert. Dabei vernachlässigen Sie, dass das Entnehmen der Fische gesetzlich vorgeschrieben ist. Die aktuelle Gesetzgebung aus Ihrem Hause verwehrt es einem Angler gegenwärtig, einen maßigen geangelten Fisch lebend wieder zurückzusetzen, da Angeln ohne sinnvolle Verwertung des gefangenen maßigen Fisches verboten ist. Diese Festlegung ist nicht mehr zeitgemäß. Sie vernachlässigt die Tatsache, dass beispielsweise ein gefangener Großfisch für den heute üblichen Single-Haushalt das Verbrauchsmaximum übersteigt. In solchen Fällen sollte es künftig möglich sein, zu große Fische legal zurückzusetzen, um stattdessen einen kleineren Portionsfisch zu fangen und zu Speisezwecken zu entnehmen. Da das LALLF an einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Fisch interessiert ist, sollten solche Gesetzesentwürfe erarbeitet werden, die eine Entnahme zu großer Fische nicht mehr zwingend vorschreiben, sondern das lebende Zurücksetzen unterstützen. Also sollte dem Angler mehr Selbstverantwortung übertragen werden, was die Fischentnahme betrifft, so dass nicht jeder maßige gefangene Fisch per Gesetz getötet werden muss.
10.Schutz der Winterlager vor Kormoranfraß!
Es ist bekannt, dass ein Kormoran pro Tag durchschnittlich 500 Gramm Fisch frisst. Ebenso bekannt und selbst für Laien leicht beobachtbar ist, dass sich Kormorane in nennenswerter Zahl im Bereich des Stralsunder Hafens aufhalten, um dort Barsch und Jungzander zu fressen. Gegenwärtig wird ein noch massierteres Auftreten dieser Vögel dadurch begrenzt, dass durch Anglerboote, Uferangler und allgemeinem Hafenbetrieb im Hafengebiet zu viel Unruhe für diese Fischfresser herrscht. Es ist wenig sinnvoll, jetzt die Angler einzuschränken, um die Fische schützen zu wollen - und dadurch den Kormoranen komplett Tür und Tor zu öffnen. Genau dies steht aber im Falle des Stralsunder Hafens zu befürchten, da gegenwärtig nur die allgemeine, relative Unruhe am und auf dem Wasser durch die Angler und den allgemeinen Hafenbetrieb die Kormorane davon abhält, hier in einer Massierung von hunderten oder tausenden Tieren zu fressen, wie das beispielsweise im Bereich der Peenestrommündung und des Rudens stattfindet. Jeder, der die Angler aussperrt, wird sich fragen lassen müssen, was er dann ersatzweise zum Schutz der Fische vor ihrem ärgsten Fressfeind, dem Kormoran, an gleicher Stelle tut. Angler halten sich an Mindestmaße, Schonzeiten und Entnahmebeschränkungen - Kormorane nicht. Außerdem ist die Beunruhigung und Verletzungsrate der Fische durch Kormorane erheblich größer als durch Angelköder, wie viele Untersuchungen der vergangenen Jahre beweisen.
Völlig unberührt vom oben Gesagten steht die Frage im Raum, ob es sich bei dem sogenannten Winterlager in Stralsund nicht viel eher um ein Rückzugsgebiet der Barsche und Zander vor ihrem Fressfeind Kormoran handelt. Dafür (und gegen die Winterlager-Theorie) spricht beispielsweise die Tatsache, dass sich auch im Sommer Zander und Barsche in erheblicher Zahl im Hafengebiet aufhalten.
Dieser Befund ist nur insofern unauffälliger und daher nicht jedem geläufig, weil sich im Sommer die meisten Angler auf andere, attraktivere Fischarten wie Aal, Hornhecht und Hering sowie auf Binnengewässer mit Schleie, Karpfen und so weiter verlegen und deswegen kaum im Hafengebiet geangelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Schade
Hiermit gebe ich allen Personen die Möglichkeit durch Erbringung einer Unterschrift sich dieser Anhörung und gleichzeitigen Petition anzuschließen!
Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil demokratischer Grundrechte. Leider bin ich bis zum 28.01.09 dazu gezwungen, auf das als Kopie beiliegende Schreiben zu antworten. Daher bitte ich um Eile bei der Erbringung der Unterschriften, um diesem Schreiben Nachdruck zu verleihen und gleichzeitig die geringen Chancen zur Durchsetzung unserer Forderungen zu erhöhen, da dem LALLF damit bewusst wird, dass ich nicht der Einzige bin, der sich um die Fischbestände und den Fortbestand des Angelns an unseren Küstengewässern sorgt.
Weiterhin möchte ich auch jedem interessiertem Angler die Möglichkeit einräumen, auf das Schreiben des LALLF zu antworten. Der Inhalt dieses Schreibens kann auf der Website des Blinkers unter www.blinker.de nachgelesen werden. Speziell Angler, die nicht aus diesem Bundesland sind, aber den Strelasund und andere Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns beim Nachgehen ihres Hobbys nutzen, bitte ich darum, auf dieses Schreiben selbstständig und sachlich zu reagieren.