Stimmt
Und da so ein Körnerfresser nicht die Kraft hat die Kamera so lange zu halten bis sogar ich was fange kann es mir eh wurscht sein. Nur so grundsätzlich würde ich mir das nicht bieten lassen und im Zweifel tatsächlich die Cops rufen um ihn/sie dann wegen Belästigung des Platzes verweisen zu lassen. Wäre ein Versuch wert und allemal besser als nichts zu tun.
Belästigung gibt es vom Terminus in dem Zusammenhang nicht. Das vorbenannte Verhalten wäre aber eine Nötigung i.S.d. StGB.
Viele Belästigungen können über den Tatbestand der Nötigung erfasst werden.
Ist lustig, weil ich mal bei der StA war, bevor ich Anwalt geworden bin
Wenn oben jemand geschrieben hat, dass ein anderer 10 Minuten mit der Kamera um einen rumtänzelt und ständig das Handy vor dein Gesicht bzw. Blickfeld hält, dann ist das nichts anderes als Nötigung.
Du kannst mich gerne mit einem entsprechenden Gerichtsurteil vom Gegenteil überzeugen. Hier jedoch jetzt eine rechtliche Abhandlung über solch rechtlich komplexe Themen anzufangen, sprengt die Kapazität des Themas - und ehrlich gesagt auch meine Motivation
1.) Es gibt im rechtlichen Sinne keine „Belästigung“.
2.) Wegen sowas die Polizei rufen, echt jetzt?
Und ich darf als Nicht-Jurist die Cops erst rufen wenn es einen entsprechenden Grund im StGB gibt bzw ich die entsprechende Begrifflichkeit verwende? Und diese muss ich auch ad hoc benennen können? Darf ich als Nicht-Mediziner bei Beschwerden zum Arzt oder muss ich zwingend vorab die richtige Diagnose googeln?
Oder darf ich mich einfach von so einem Heini belästigt oder sogar bedroht fühlen und entsprechend professionelle Hilfe anfordern?
Oder gleich die Bundeswehr.