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Jogginghosenheini

Bigfish-Magnet
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Grüßt euch Liebe BA-Community,


Aufgrund einer Veröffentlichung eines Beitrags der "Tierschutzorganisation" PETA sind mir ein paar Fragen eingefallen.

Es heißt, man soll uns Angler Filmen und/oder fotografieren.

Ist dies im Öffentlichen Raum gestattet, oder ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz? Ich würde gern meine Rechte dazu wissen und wollte euch fragen, ob ihr da genaueres Wisst.

Mit freundlichen Grüßen, Christoph :)
 

MCDaiwa the Iron Trout

Master-Caster
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Nein ist nicht gestattet .... jeder hat das recht am eigenen Foto.
Wurde letztes Jahr mehrfach von einem Stressling fotografiert .
Er mußte die Fotos im Beisein eines WSP Beamten wieder löschen .
 

PM500X

BA Guru
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Nein ist nicht gestattet .... jeder hat das recht am eigenen Foto.
Wurde letztes Jahr mehrfach von einem Stressling fotografiert .
Er mußte die Fotos im Beisein eines WSP Beamten wieder löschen .

Das ist leider nicht korrekt.Und dass sich die WSP mit sowas auskennt, wage ich zu bezweifeln.

Im Internet kursiert darüber sehr viel Halbwissen. Ich musste mich berufsbedingt schon mehrfach mit dem Thema beschäftigen. Die Rechtslage ist weiterhin sehr strittig. Das ist nicht in 2 Minuten und mit 2 Sätzen erklärt, da auch mehrere verschiedene Gesetze davon betroffen sind und es auch unterschiedliche Gerichtsurteile dazu gibt. Vieles ist auch Einzelfallabhängig. Daher sind alle meine Angaben unter Vorbehalt.

Um es sehr kurz zusammen zu fassen: So, wie es PETA in dem Beitrag geschildert hat, wäre es tatsächlich erlaubt, dich zu filmen. Nur das Veröffentlichen der Aufnahmen, zB im Internet, ist verboten.
 

Jani22

BA Guru
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ROLAND-Partneranwalt Gerald Röschke stellt klar: „Nein! Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst entscheiden, ob er fotografiert oder gefilmt werden möchte.“ Jeder (Hobby-)Fotograf braucht also die Erlaubnis des jeweiligen Modells – bei unter 18-Jährigen natürlich auch die der Eltern.

So sehe ich das auch. Weil ja der Angler im Zentrum steht. War es auch nicht PETA mit dem Affenselfie,wo sie geklagt haben der Affe ist der Urheber und man möchte das Bild löschen.
 

PM500X

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ROLAND-Partneranwalt Gerald Röschke stellt klar: „Nein! Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst entscheiden, ob er fotografiert oder gefilmt werden möchte.“ Jeder (Hobby-)Fotograf braucht also die Erlaubnis des jeweiligen Modells – bei unter 18-Jährigen natürlich auch die der Eltern.

So sehe ich das auch. Weil ja der Angler im Zentrum steht. War es auch nicht PETA mit dem Affenselfie,wo sie geklagt haben der Affe ist der Urheber und man möchte das Bild löschen.

Die Aussage des Anwalts ist so nicht korrekt bzw unvollständig. Wie oben bereits genannt wird lediglich eine Erlaubnis benötigt, wenn die Fotos veröffentlicht werden. Ansonsten wird KEINE Erlaubnis benötigt. Man kann mich aber gerne auch, mit den entsprechenden Auszügen aus dem Gesetz, vom Gegenteil überzeugen.

Auch das mit dem Affen hat nichts damit zu tun. Dort ging es nicht um das Recht am eigenen Bild, sondern darum, wer der Urheber (also Fotograf) ist und die Bildrechte besitzt. Also ein ganz anderer Bereich.
 
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lars1079

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Nein, es muss immer erst einmal um Erlaubnis einer Fotographie, grad bei Einzelpersonen, gefragt werden.

Eine Person, welche Euch aus irgendeinen Grund knipst, hat keinerlei Berechtigung dazu, auch nicht einmal dann, wenn öffentliches Interesse besteht.
 

PM500X

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Nein, es muss immer erst einmal um Erlaubnis einer Fotographie, grad bei Einzelpersonen, gefragt werden.

Eine Person, welche Euch aus irgendeinen Grund knipst, hat keinerlei Berechtigung dazu, auch nicht einmal dann, wenn öffentliches Interesse besteht.

Nein. Das ist schlichtweg falsch. Wikipedia fasst es alles korrekt zusammen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Seit über 10 Jahren arbeite ich als Fotograf. Ich denke ich weiß, wovon ich rede.
 

lars1079

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Dann machen wir im Unternehmen seid 2017 irgendwie alles falsch, aber OK.

Dürfen nicht einmal Filmen, grad im öffentlichen Bereich und Fotos ist ebenfalls ein No Go.
 

lars1079

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Auf Wikipedia lege ich kein Wert, sondern auf unseren Datenschutzbeauftragten und unsere zuständiges Unternehmen, welches uns betreut.
 

PM500X

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Dann machen wir im Unternehmen seid 2017 irgendwie alles falsch, aber OK.

Dürfen nicht einmal Filmen, grad im öffentlichen Bereich und Fotos ist ebenfalls ein No Go.

Ja, weil ihr ein Unternehmen seid. Da gibt es andere Rechte & Pflichten als bei Privatpersonen.

Aber genau wegen solchen Details sage ich die ganze Zeit schon: Das Thema ist sehr komplex und lässt sich nicht so schnell und einfach abhandeln.
 

Jani22

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Das habe ich noch von einem Anwalt gefunden und dem glaube ich etwas mehr als Wikipedia,wo jeder Hinz und Kunz was reinschreiben kann.

Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht am eigenen Bild. Dieses Recht umfasst auch das Recht selbst darüber zu entscheiden, ob man gefilmt wird und die Filmaufnahmen veröffentlicht werden.
Es bedarf einer Einwilligung in die Filmaufnahmen und auch einer Zustimmung zur Veröffentlichung der Aufnahmen.
Dieser Grundsatz kann eingeschränkt sein, wenn die Öffentlichkeit ein berechtigtes Informationsinteresse an den Aufnahmen hat.
Ein öffentliches Informationsinteresse liegt vor, wenn die Filmaufnahmen ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betreffen oder die Person selbst in der Öffentlichkeit steht.
Bei Privatpersonen ist das in der Regel nicht der Fall. Werden Privatpersonen gefilmt und sind diese erkennbar, dann sind deren Gesichter zu verpixeln, wenn keine Einwilligung in die Filmaufnahme vorliegt.
 

Wolf

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Hat es PM500X nicht schon deutlich gesagt: wenn es veröffentlicht wird, muss es verpixelt bzw. unkenntlich gemacht werden. Bei privater Verwendung nicht.

Das muss doch eigentlich auch jedem klar sein, dass das für den rein privaten Gebrauch praktikabel gar nicht anders geht. Man denke bitte an Urlaubsfotos. Und der private Gebrauch schließt auch das Zeigen der Bilder im Freundeskreis ein! Wenn Ihr jemanden beim Fahrraddiebstahl beobachtet, müsst Ihr den auch nicht vorher fragen, ob Ihr ein Foto machen dürft. Ihr dürft das Foto dann auch ohne Zustimmung der Polizei geben. Ihr dürft - und nun die große Überraschung - es aber nicht einfach veröffentlichen!

Ich bin mir recht sicher, dass PM500X es schon erwähnte: das ganze Thema ist komplex.
 

PM500X

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Das habe ich noch von einem Anwalt gefunden und dem glaube ich etwas mehr als Wikipedia,wo jeder Hinz und Kunz was reinschreiben kann.

@Jani22

1.) Auf Wikipedia wird sogar der genaue Gesetzestext zitiert. Was hat das mit „Hinz und Kunz“ zu tun?

2.) Und deine Zusammenfassung ist auch falsch. Der von dir verlinkte Anwalt schreibt doch in seiner Einleitung selbst

„Das Recht am eigenen Bild bezeichnet das ausschließliche Recht des Menschen darüber zu entscheiden, ob, wo und wie sein Bildnis verbreitet und veröffentlicht wird“.

Alles andere steht im Text des Anwalts. Sogar mit rechtlichen Abhandlungen. Und daraus geht des selbe hervor, wie ich bereits geschrieben habe.
 

Jani22

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Es geht aber um das angeln,wenn mich da ein Fremder fotografiert und ICH der Angler als Privatperson zentral im Mittelpunkt stehe, dann hat derjenige mein Einverständnis zu erfragen. Ob er es privat nutzt oder nicht. Bei einem Fahrraddiebstall oder wenn ich im Hintergrund eines Wahrzeichen stehe, wo ICH nicht im Mittelpunkt stehe,dann sieht das anders aus. Ja es ist komplex.
 

ChrisTh

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@Jani22 Das interpretierst du jetzt aber für dich. Der Inhalte eines ganzen Satzes sollte auch als zusammenhängend betrachtet werden. Es gehören nämlich alle Bestandteile dazu und nicht nur ein Teilsatz. Und in der Gesamtheit bezieht sich das Recht am eingene Bild eben auf die Veröffentlichung.
Und beim Fahrraddieb steht auch der Dieb im Vordergrund und nicht das Fahrrad. Ansonsten könnte ja derjenige, der dich beim Angeln fotografiert auch sagen, dass er nur die Natur fotografiert und du zufällilg drauf bist. Das könnte gerichtlich nie festgestellt werden.
Kann man denn hier nicht demjenigen der sich ausgiebig damit befasst hat, Glauben schenken
„Das Recht am eigenen Bild bezeichnet das ausschließliche Recht des Menschen darüber zu entscheiden, ob, wo und wie sein Bildnis verbreitet und veröffentlicht wird“.[/QUOT]
 

123abc

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Zumal es doch vor dem Hintergrund des dokumentierens einer potentiellen Straftat geschähe. Ob das nun eine ist, der Verdacht berechtigt / konstruiert ist oder nicht, dass steht ja auf einem anderen Blatt.
 

Jani22

BA Guru
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Der Ersteller schreibt aber,man solle uns Angler filmen oder fotografieren. Also rücke ich doch als Privatperson in den Vordergrund. Und laut Paragraph 201a ist das Herstellen solcher Fotos verboten. Also müsse eine Erlaubnis erfragt werden. Das war es für mich dann auch.
 

Phil3489

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Der Ersteller schreibt aber,man solle uns Angler filmen oder fotografieren. Also rücke ich doch als Privatperson in den Vordergrund.

Richtig. Ob du im Hintergrund oder Vordergrund bist ist aber gemäss der von dir verlinkten Seite nur nach §23 Absatz 1 Nr.2 KUG entscheidend. Dieser Absatz besagt, dass Bilder von dir ohne Einverständnis veröffentlicht werden dürfen, wenn zum Beispiel jemand den Eifelturm fotografiert und du danbeben stehst.

Und laut Paragraph 201a ist das Herstellen solcher Fotos verboten.

Paragraph 201a regelt die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Zitat:

"Unerlaubt ist demnach die unbefugte Herstellung von Bildaufnahmen von Personen, die sich in einer Wohnung, einem Haus oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden."

Wenn du also einen Koiteich im Innenhof oder Wohnzimmer hast und dort angelst, darfst du ohne dein Einverständnis nicht fotografiert werden. Wenn du aber am See oder Kanal stehst, dich also im öffentlichen Raum aufhälst, greift dieser Paragraph nicht. Wenn du im öffentlichen Raum bist gibt es eben kein eindeutiges Gesetz das jeden möglichen Fall regelt. Der Anwalt, den du verlinkt hast, schreibt dazu (Unterstreichung von mir):

"Die Herstellung und die Anfertigung eines Bildnisses können bereits rechtswidrig sein, wenn keine Einwilligung erteilt wurde und davon auszugehen ist, dass die betroffene Person mit einer späteren Verbreitung des Bildnisses nicht einverstanden wäre. Beispiele für ungenehmigte Aufnahmen sind heimliche Aufnahmen von Personen (Bilder und Videos)ohne deren Einwilligung und ohne deren Wissen."

Was dies genau heisst, wurde von verschiedenen Gerichten schon verschieden interpretiert und ist sehr situationsabhängig. Klar ist lediglich, dass diese Aufnahmen ohne Einverständnis nicht veröffentlicht werden dürfen, nicht aber ob du fotografiert werden darfst oder nicht. Schlussendlich landen wir wieder bei dem, was @PM500X sagt: Es ist kompliziert.
 

lars1079

BA Guru
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Warum, so eine informative Debatte ist gut und trägt ordentlich Infos zusammen. Diese darf nur nicht beleidigend werden. Das Niveau bei BA ist äußerst gut, jedenfalls zu den meisten Foren im www.
 

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