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Enno82

Echo-Orakel
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Moin zusammen,


ich hätte gern mal eure Meinung zum Thema Uferbegehungsrecht. An einem meiner Lieblingsspots gibt es immer wieder Probleme mit einem Anwohner.



Sachlage und Fakten
:

- Ich gehe gern an dem kleinen blau eingerahmten Stück angeln
- Das Gewässer ist eine Pachtgemeinschaft aus mehreren Vereinen, von denen ich in einem Mitglied bin
- Das Grundstück gehört dem Bauern auf der anderen Straßenseite
- Das Grundstück ist nicht eingezäunt
- Dem Bauern ist es egal ob dort geangelt wird (Aussage des Bauern vor der Polizei)....Ja dei war auch schon ein paar Mal da
- Das in Rot eingerahmte Grundstück gehört demjenigen der sich ständig beschwert.
- Der Anwohner hat ein angeln verboten Schild aufgestellt und nach meiner Missachtung die Polizei gerufen
- Die Polizei ist gekommen, ich denen die Sachlage erklärt und ihrer Meinung nach darf ich dort angeln
- Nächster Schritt des Anwohners sich den nächstbesten Fischereiaufseher des Vereins zu schnappen und ihm zu sagen, dass das angeln auf dem Blau umrandeten Grundstück verboten ist
- Ich das nächste Mal geangelt und dann kam tatsächlich ein Fischereiaufseher und hat mich weggeschickt.
- Dann habe ich Kontakt mit dem Verein aufgenommen, auch dort nochmal die Lage erklärt, woraufhin der Verein das Angeln vorerst wieder freigegeben hat und das auch an den Anwohner kommunizieren wollte.
Grundlage zum Betreten des Ufers ist §10 Niedersächsisches Fischereigesetz (Text unten)

Frage: Kann der Anwohner, der nicht der Eigentümer des Grundstückes ist bei der Gemeinde ein Angelverbot erwirken? Das wäre nämlich die einzige Möglichkeit, dass Angeln dort zu verbieten.

Jetzt kann man sich fragen, warum ich nicht woanders angeln gehe......weil man dort gut fängt.

Danke und tight lines

Enno



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Niedersächsisches Fischereigesetz
(Nds. FischG)
Vom 1. Februar 1978
§ 10
(1) Wer befugt ist, in einem Gewässer zu fischen, darf auf eigene Gefahr die Ufer, Zuwege und Inseln sowie die Schifffahrtsanlagen, Brücken, Wehre, Schleusen und sonstigen Wasserbauwerke betreten und die Zuwege befahren, soweit es zur Ausübung des Fischereirechts erforderlich ist. Er ist nicht befugt, Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile, künstliche Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung und gewerbliche Anlagen, ausgenommen Campingplätze, zu betreten. Gesetzliche und behördliche Betretungsverbote bleiben unberührt.

(2) Wer fremde Grundstücke oder Anlagen in Ausübung eines Fischereirechts betritt oder befährt, hat Schäden, die er dem Eigentümer und den sonstigen Nutzungsberechtigten verursacht, zu ersetzen. Derjenige, der eine Fischereierlaubnis erteilt, haftet neben dem Inhaber der Erlaubnis gesamtschuldnerisch für Schäden, die dieser verursacht. Der Fischereiberechtigte haftet gesamtschuldnerisch auch neben einem Fischereipächter für Schäden, für die dieser einzustehen hat.

(3) Die Gemeinde kann durch Verfügung verbieten, daß bestimmte Grundstücke und Anlagen in Ausübung eines Fischereirechts betreten oder befahren werden, soweit das zu deren Schutz oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ist anzuwenden.

(4) Besteht kein ausreichender Zuweg zu einem Gewässer oder ist dieses zur Ausübung des Fischereirechts nur auf einem unzumutbaren Umweg zu erreichen, so kann der Fischereiberechtigte verlangen, daß Eigentümer von Ufergrundstücken die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung in dem für die Ausübung des Rechts erforderlichen Umfang dulden (Notweg). Die §§ 917 und 918 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind entsprechend anzuwenden.
 

Wolf

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Ist der "Beschwerdeführer" nur Nachbar oder zufällig auch Pächter des blau eingerahmten Grundstücks?

Ist er nur Nachbar, bleibt etwas Unklar, auf welche Grundlage er sich in seinem Untersagungsverlangen beruft.
 

Enno82

Echo-Orakel
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Ist der "Beschwerdeführer" nur Nachbar oder zufällig auch Pächter des blau eingerahmten Grundstücks?/QUOTE]

Nein der Nachbar ist lediglich Nachbar. Das blau Umkreiste Grundstück ist nicht verpachtet.

LG, Enno
 

The_Pike

Gummipapst
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Ich bin da auch der Meinung von @Wolf. Ich sehe keinen Umstand, auf welcher Grundlage er dort ein Angelverbot erwirken will.

Wobei ich da ehrlich gesagt nicht die Gemeinde im Boot sehe (arbeite selbst bei einer Ordnungsbehörde und mache auch Fischereikontrollen). Denn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung liegt nicht vor in deinem Fall. Auch der Schutz ist nicht notwendig, da der Grundstückseigentümer ja nichts dagegen hat. Somit greift §10 Abs. 3 Nds FischG nicht soweit ich das beurteile. Abgesehen davon, würde die Gemeinde die Fischereivereine anhören in der Sache bevor die dort ein Verbot einrichten.

Das einzige was der Grundstückseigentümer des rot umrandeten Grundstücks tun kann, ist sein Grundstück einfrieden. Er hat, grob gesagt, nichts zu melden auf dem Nachbargrundstück (Überwüchse usw mal außen vor). Schon mal gar nicht irgendwelche Verbotsschilder aufstellen.

Weiß du aus welchem Grund der Grundstückseigentümer des rot umrandeten Grundstücks das angeln auf dem blauen nicht will?

PS: Das sind alles meine persönlichen Meinungen. Ich bin keiner vom Fach was das Fischereirecht im speziellen angeht, aber ich denke eine kleine Einschätzung kann ich nach rund 5 Jahren Ordnungsamt machen. Kannst mir sonst auch gern ne PN schreiben, bei weiteren Fragen.
 
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Enno82

Echo-Orakel
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@The_Pike & @Wolf danke euch beiden.

Als die Polizei da war, gab er an, dass es ihn stört wenn die Angler auf sein Grundstück gucken können. Angeblich trauen sich seine Töchter nicht in den Garten. Das wirkte auf mich sehr weit hergeholt.

Ich bin mal gespannt was als nächstes passiert... von einigen Anglern habe ich gehört, dass er auch gern Zeugs von seinem Grundstück aus in den Fluss schmeißt. Wohl um Hänger zu provozieren. Das ist aber lediglich hören-sagen, was ich selbst nie gesehen habe.

Beste Grüße
Enno
 

RaubfischRookie

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Die Geschichte, dass sich seine Töchter dann nicht in den Garten trauen, ist absolut lächerlich.
Das ist nicht dein Problem, dann soll er sein Grundstück halt 2m hoch umzäunen, mit Sichtschutz.
Ich sehe da auch keinerlei rechtliche Handhabe und auch null Rechtfertigung, warum er das angeln auf einem Grundstück verbieten dürfen kann, welches ihm nicht mal gehört.

Wir haben auch eine Stelle bei uns, bei der ein Anwohner immer allen Anglern gegenüber behauptet, man dürfe da nicht angeln und das würde so auch überall stehen.
Steht aber nirgends drin, laut Angelverein eh erlaubt, laut Angelschein auch, laut Fischereiaufseher auch, laut Fischereiverband auch.
Und immer wenn der wieder auftaucht, droht er damit, dass er "wen" anruft, der uns das dann schon erklären wird :D
 
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Ich sehe es auch so, dass du dort 100%ig fischen darfst. Bei uns geht das sogar so weit, dass man eventuell im roten Kästchen in unmittelbarer Ufernähe auch fischen dürfte. Wenn nicht durch Zäune etc. abgetrennt.
 

Fr33

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Mal was anderes. Würde der Nette Nachbar jetzt sein Gelände umfrieden, so würde u.a. der Zugang zum Wasser verwährt werden, Der Zaun würde beispielswiese direkt ans Wasser bzw. Wasserkante gehen, sodass ein Angeln und entlang laufen dort nicht mehr möglich wäre. Wäre das Rechtens?
 
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Die Geschichte, dass sich seine Töchter dann nicht in den Garten trauen, ist absolut lächerlich.
Das ist nicht dein Problem, dann soll er sein Grundstück halt 2m hoch umzäunen, mit Sichtschutz.
Ich sehe da auch keinerlei rechtliche Handhabe und auch null Rechtfertigung, warum er das angeln auf einem Grundstück verbieten dürfen kann, welches ihm nicht mal gehört.

Wir haben auch eine Stelle bei uns, bei der ein Anwohner immer allen Anglern gegenüber behauptet, man dürfe da nicht angeln und das würde so auch überall stehen.
Steht aber nirgends drin, laut Angelverein eh erlaubt, laut Angelschein auch, laut Fischereiaufseher auch, laut Fischereiverband auch.
Und immer wenn der wieder auftaucht, droht er damit, dass er "wen" anruft, der uns das dann schon erklären wird :D

„Lächerlich“ finde ich das nicht. Ich kann mir schon vorstellen, dass kleine Mädchen etwas Angst vor ständig wechselnden Männern/Anglern in unmittelbarer Nähe haben. Auch als Elternteil wäre ich in der heutigen Zeit beunruhigt. Allerdings hat der Anwohner ja die Möglichkeit einen Zaun/Sichtschutz etc. anzubringen. Ich verstehe den Anwohner schon irgendwo und vielleicht liegt auch von Anglern verursachter Müll inkl. Haken am Ufer, oder noch schlimmer auf seinem Grundstück. So oder so sollte man einen deeskalierenden Konsens finden.
 

RaubfischRookie

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Das "lächerlich" war darauf bezogen, dass das keinerlei rechtliche Relevanz hat.
Ob das nun so ist oder nicht, weiß ich nicht und will ich auch nicht beurteilen.
 

Enno82

Echo-Orakel
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Ganz abwegig klingt das mit seinen Kindern nicht. Wie bereits von @Kanalbarschjäger erwähnt, könnte er ja auch einen Sichtschutz aufstellen. Müll wäre in der Tat ein Grund sich aufzuregen, ist an der Stelle jedoch kein Thema. Es handelt sich um einen Spot an dem zu 100% Spinangler stehen, entfallen schonmal Maden- und Maisdosen etc. Ganz im gegenteil, wir nehmen regelmäßig den Müll mit, den wir aus dem Fluß ziehen.

Heute wieder am Spot gewesen.....

LG, Enno

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Güllfredo

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Mal was anderes. Würde der Nette Nachbar jetzt sein Gelände umfrieden, so würde u.a. der Zugang zum Wasser verwährt werden, Der Zaun würde beispielswiese direkt ans Wasser bzw. Wasserkante gehen, sodass ein Angeln und entlang laufen dort nicht mehr möglich wäre. Wäre das Rechtens?

Das kommt ganz einfach darauf an, wo des netten Nachbars Grundstücksgrenze verläuft. Und die verläuft in der Regel nicht direkt am Schnittpunkt Wasser/Ufer, sondern davor.
 

perco

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Das kommt ganz einfach darauf an, wo des netten Nachbars Grundstücksgrenze verläuft. Und die verläuft in der Regel nicht direkt am Schnittpunkt Wasser/Ufer, sondern davor.
Genau, sollte er den zaun über seine Grenzen hinaus ziehen, kriegt er probleme.
Auch muss er selbst sein Grundstück einfrieden.
Er kann nicht über anderer manns Grundstücke verfügen.
Lassen wir das mit dem angeln mal weg.

Meinst du er könnte dem Bauern untersagen sich dort auf zu halten, weil er selbst keinen sichtschutz hat?
Da der bauer euch duldet, habt ihr damit praktisch eine erlaubnis.
Das wäre so als würde dein Nachbar dir verbieten Gäste in deinem Garten zu haben, weil er keinen zaun besitzt.
 

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