Mir ist unklar warum überhaupt die Frage nach Eigenreparatur gestellt wird!
Der Schaden ist kurz nach Erwerb der Rute aufgetreten, unsachgemäßer Gebrauch ist ausgeschlossen und der ordnugsgemäße Umgang mit der Rute wird von Dir versichert/beschrieben.
Nur keine falsch "Aber-Ich-Hab-Die-Doch-Gerade-Erst-Bekommen" - Emotionen! *heul*
Kohlefaser lässt sich nicht so reparieren, dass die gleichen Materialeigenschaften bestehen bleiben, wie vor dem Materialbruch.
Unsachgemäßen Umgang wird man die nicht unterstellen, zumal Du ja einen Zeugen ;-) dabei hattest ...
Der Händler sollte kein Problem damit haben: Er gibt die Rute an seinen Regionalvertreter/Händler zurück. Solche Vorgänge kalkuliert man eigentlich in den Verkaufspreis ein (zumindest der Hersteller).
Mir ist das mal mit einer Reiserute (Shimano Exage Tele Spin) passiert und das erste Segment war geschlitzt. Mit Kaufbeleg hatte ich nach drei Wochen das verbesserte Nachfolgemodell in der Hand. Der Urlaub war naturlich schon rum ...
Nutze Dein Rückgaberecht / Austausch.