Klärung der Angelkarte für Potsdam

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AaBoy

Belly Burner
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Ich bin ein wenig neu in Deutschland und alle Ihre Fischereigesetze und wer besitzt welches Gewässer. Ich habe die https://www.fsv-havel.de/, aber ich brauche Klarheit darüber, welche Seitenarme, Kanäle und Gräben/Polder ich fischen kann.

Ich benutze die App `Alle Angeln`, um besser zu verstehen, wem was gehört, die Flüsse, Teiche, etc. Aber dann habe ich Teiche und kleine Kanäle/Gräben/Polder gefunden, die weder in der App noch auf https://www.lavb.de/gwsmaps/ gekennzeichnet sind. Zum Beispiel der Polder Golm-Zernsee https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/Polder10.1.pdf oder die Teiche bei Nattwerder, Potsdam. Wo kann ich die Tickets dafür kaufen?

Ich möchte nicht etwas tun, was ich nicht tun sollte. Und ich möchte besser verstehen, ob ich Mitglied in einem Angelverein sein muss oder im KAV Potsdam - Land oder sonst wo.
 

Mohrchen

Finesse-Fux
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  1. Du willst doch bestimmt Raubfischangeln machen, also brauchst Du 1. einen Fischereischein für das Wohnortbundesland Brandenburg. Dafür musst Du zuerst die Fischereiprüfung machen;
  2. Du musst die Fischereiabgabe entrichten, entweder für das geltende Kalenderjahr oder gleich für die nächsten 5 Jahre;
  3. Du musst nicht unbedingt Mitglied in einem Angelverein des Landesangelverbands Brandenburg (LAVB) sein, aber 1. und 2. müssen erfüllt sein, wenn Du in den Havel-Gewässern (Große Havelkarte oder kleine Havelkarte) angeln möchtest ;
  4. Wenn das Gewässer, wo Du angeln möchtest, weder im Gewässerverzeichnis des LAVB noch in den Gewässern der Großen Havelkarte noch anderer Angelkartenverkäufer (Große Oderkarte, Spreekarte, diverse Fischer bzw. Fischereigenossenschaften etc.) im Land Brandenburg aufgeführt sind, darfst Du dort grundsätzlich überhaupt nicht angeln - Vorsicht Fischwilderei ist eine Straftat!
  5. Wenn Du 1. und 2. geregelt hast und z. B. Mitglied in einem Verein des LAVB bist, kannst Du im Allgemeinen vergünstigt Angelkarten anderer Anbieter kaufen, s. z. B.: https://www.lavb.de/angelkarten/#
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen!
 

Pikepete

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ansonsten gibt es eine App - Fischroute heißt die. Da werden alle DaV Brandenburg Gewässer kartiert. Das könnte auch hilfreich sein für dich um rauszufinden wem das Gewässer gehört.
 

Mohrchen

Finesse-Fux
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Ansonsten gibt es eine App - Fischroute heißt die. Da werden alle DaV Brandenburg Gewässer kartiert. Das könnte auch hilfreich sein für dich um rauszufinden wem das Gewässer gehört.
Jepp, Bon ist ja Berliner und angelt auch viel in den Brandenburger Gewässern.
Von "Seeland Oder-Spree" gibt es auch schöne Broschüren/Karten mit den jeweiligen Pächtern. Ob es das auch von Potsdam oder Potsdam-Mittelmark gibt, weiß ich leider nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

michaZ

Gummipapst
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Wenn das Gewässer, wo Du angeln möchtest, weder im Gewässerverzeichnis des LAVB noch in den Gewässern der Großen Havelkarte noch anderer Angelkartenverkäufer (Große Oderkarte, Spreekarte, diverse Fischer bzw. Fischereigenossenschaften etc.) im Land Brandenburg aufgeführt sind, darfst Du dort grundsätzlich überhaupt nicht angeln - Vorsicht Fischwilderei ist eine Straftat!
das stimmt so nicht, denn das Fischereirecht ist ein Eigentumsrecht. Fischer, LAVB und meist alle anderen haben von den Eigentümern nur die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gepachtet. Fischwilderei kann somit nur der Eigentümer oder der Pächter anzeigen, weil nur diesen ein Schaden am eigentum bzw. den gepachteten Nutzungsrechten zugefügt werden kann.

Davon ab sind die Polder i.d.R. nicht verpachtet, hat der Eigentümer nichts dagegen und man hat einen Fischereischein kann man dort auch fischen. Problem dürfte nur sein die Eigentümer ausfindig zu machen.
 

Mohrchen

Finesse-Fux
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das stimmt so nicht, denn das Fischereirecht ist ein Eigentumsrecht. Fischer, LAVB und meist alle anderen haben von den Eigentümern nur die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gepachtet. Fischwilderei kann somit nur der Eigentümer oder der Pächter anzeigen, weil nur diesen ein Schaden am eigentum bzw. den gepachteten Nutzungsrechten zugefügt werden kann.

Davon ab sind die Polder i.d.R. nicht verpachtet, hat der Eigentümer nichts dagegen und man hat einen Fischereischein kann man dort auch fischen. Problem dürfte nur sein die Eigentümer ausfindig zu machen.
"Grundsätzlich" heißt in Anwaltssprache: "Es gibt da auch Ausnahmen".
Ich wollte nur zur Vorsicht raten. Ich hatte schon mal durch Unwissen ein negatives Erlebnis und möchte nicht, das es Anderen auch so ergeht.
 

Angler9999

Finesse-Fux
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Potsdam.
Jetzt noch mal amtlich.
Jedes Jahr ist nun das Winterlager ab 01.12. mit den im Gewässerverzeichnis stehenden Auflagen reglementiert.
12 neue Aufseher sind eingestellt, es wird versucht bei Vergehen die Angelgrreräte einzuziehen.
So das soeben geführte Telefonat mit dem LAVB.
 

PhilippPDM

Bigfish-Magnet
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Potsdam.
Jetzt noch mal amtlich.
Jedes Jahr ist nun das Winterlager ab 01.12. mit den im Gewässerverzeichnis stehenden Auflagen reglementiert.
12 neue Aufseher sind eingestellt, es wird versucht bei Vergehen die Angelgrreräte einzuziehen.
So das soeben geführte Telefonat mit dem LAVB.
Das ist aber schon 1 oder 2 Jahre so
 

Angler9999

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Erst war es nur vom 1.1.
Dann vom 1.12.
Dann einmalig 1.11.
Jetzt wieder aber für die nächsten Jahre jeweils ab 01.12.
Im Internet kursiert der 01.01. auf der LAVB Seite.
Darauf haben sich "alle" bezogen.
Nach meinem Anruf heute, ist es mittlerweile auf den 01.12. geändert worden.
Auf der Gewässerverzeichnisseite stand immer das Richtige, nur liest keiner aktuelle Bestimmungen.

Schleuse Klein Machnow steht es ebenso in der Fibel, die jeder kennen muss. Verbot 100m vom Schleusenbecken.
Trotzdem gehe da alle B Promis hin und werfen ihre Gummis ins Schleusenbecken.
Jo..i, Fishin...or und wie sie alle heißen... mit Kommentar... iss mir doch egal.
 

Angler9999

Finesse-Fux
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Was meint ihr?



Hintergrund ist, dass dieser Bereich in den Wintermonaten Okt-März völlig überlaufen ist. Anglerabstand max 5-8m. Da ab 01.01. Berlin Schonzeit hat, rollt eine zusätzliche Anglerlavine an. Per Bahn ist die Angelstrecke per SBahn zu gut erreichbar.
Nichtortsansässige fangen mit Wurm und nehmen alles!!! mit. Das Winterlager ist eine Zufluchtstätte. Je nach Tag sind etwa 200 Personen vor Ort. Ab 06:30 Uhr, auch Wochentags trifft man oft die gleichen. Es scheint das alle extra 3 Monate Urlaub genommen haben. (Smile).
Der LAVB hat ein Verbot erwirkt.
Nein kein Verbot!!!! Eine Einschränkung. Denn Verbote breiten sich weiter aus und werden extrem selten zurückgenommen.
Lest einfach den Artikel.
Wenn alles läuft gibt es Anfang Jan ein TV Besuch vom RBB.
 

Juri_Dalik

Echo-Orakel
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Jahr für Jahr die gleiche Diskussion.
Meiner Meinung nach ist ein Verbot lange überfällig, und ich wüsste auch nicht warum das zurückgenommen werden sollte..
Die Art des Fischfanges spielt hier keine Rolle, Winterlager sind schlicht und ergreifend Schützenswerte Biotope, und auch ein Brassen hat durchaus das recht in dieser Jahreszeit ein wenig Ruhe zu genießen, der Stress unter abertausenden Artgenossen scheint ja auch ohne Einwirkung von außen immens zu sein.
C&R ist Fancy und In, Fair Play offensichtlich nicht.
Wie oben bereits geschrieben hält sich ja nun auch niemand an Gebote ala 100m abstand zu Fischtreppen, Wehren etc.pp...
Am Ende würde uns das doch allen zugute kommen, wer ist den nicht an guten beständen interessiert?
 

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