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Bernhardo

Echo-Orakel
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Bei mir ist ab 01.03. die Schonzeit auf Bach- und Regenbogenforelle beendet. Der Barsch hat keine Schonzeit.

Zander hat ab 01.04. - 15.05 und der Hecht vom 15.02. - 15.05. Schonzeit.

Darf ich auf Barsch und Forelle Spinnen und Twistern?
Es könnt ja ein Hecht beißen!
Ich hab in der Zeit schon auf Forelle und Barsch gefischt, man hat mich aber auch nicht kontroliert !

Wie sieht die Rechtslage aus ?

Gruß Bernhardo
 

Pitperch

Barsch-King 2018
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Kommt aufs Bundesland an. Bei mir in Rlp siehts ähnlich aus und ich hab mich bei den Behörden erkundigt. Ich darf mit Kunstködern angeln, solange keine allgemeine Frühjahrsschonzeit geltend ist. 8)
 

NorbertF

Master of Desaster
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Ich darf auch das ganze Jahr über mit Kunstködern angeln, da wir auch Forellen und Barsche massig haben. Aber ich nehme wirklich nur ganz kleine Gummis während der Hecht- und Zanderschonzeit und meide die bekannten Standplätze.
Dennoch knallt immer wieder mal ein Hecht drauf. Zwar nicht oft, aber doch. Muß man mit sich selbst ausmachen ob einen das stört.
 

Neckarangler_Max

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aha. Bei uns am Neckar gibts sowas glaub ned. Aber bei uns im Verein is das leidr so... . ein Stück weit auch berechtigt, beid en kleinen Seen.
 

JoergR

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Hiho,

ne hier am Neckar gilt ab heute vom 15.02 bis zum 15.05
[...]Folgende Köder sind vom 15 Feb. bis zum 15 Mai nicht erlaubt: alle Kunstköder, Köderfische und Fischstücke.[...]

So und damit motte ich erstmal meine Spinne ein und widme mich den Friedfischen.

Gruß Jörg
 

Neckarangler_Max

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Wo steht das auf der Neckarkarte gschrieben? :?:
Gilt das nur für deinen Abschnitt?
ich befische den Abschnitt VIII
 

JoergR

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Hiho

Neckar Abscnitt6: das ganze steht auf dem grünen Beiblatt unter Abschnitt h, vorletzter Absatz.

Gruß Jörg
 

Neckarangler_Max

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Wir ham kein grünes Beiblatt, nur den gelben Erlaubnisschein und die Fangliste mit den bestimmungen. Darauf ist aber auch nichts von einem Kunstköderverbot vermerkt...
 

JoergR

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Dreh deine Fangliste mal um :D

Ich hab auch nur den gelben Zettel und die grüne Fangliste / Beiblatt. Da steht auf der linken Seite bei mit: Beiblatt, dann kommen die ganzen Bestimmungen, welche Bereiche man befischen darf und gaaanz am ende kommt dann der Punkt h) Gebote und Verhaltensmaßregeln. Darunter steht das obrige bei mir geschrieben.

Gruß Jörg
 

Neckarangler_Max

Echo-Orakel
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Ich hab hier mal mein Beiblatt eingescannt...
my.php
[/URL][/img]
Gruß Max
 

JoergR

Echo-Orakel
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ok, deine Fangliste sieht auch anderst aus als meine. Ich scan mal meine ein, aber so wie es dann wohl aussieht, gibts da echt unterschiede in den einzelnen Abschnitten.

Gruß Jörg

So ich hab mal mein Beiblatt eingescannt: Beiblatt Abschnitt VI
 

Bernhardo

Echo-Orakel
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Hi,

da hat der Verein natürlich sein eigenes Ding gemacht.
Der Verein hat genau gesagt, was geht und was nicht.
Ganz klar ohne wenn und aber.

Also warten und Tee trinken!!!

Gruß Bernhard
 

Nico1

Gummipapst
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HI! hab gedacht meine frage passt hier gut dazu! bei uns in BW ist ja bis 15. mai Kunstköderverbot!Wegen Hecht- und Zanderschonzeit!
ist es erlaubt in einem Gewässer mit kunstköder zu fischen in dem es keine der Fischarten gibt??? z.B. bei mir in nem kleinen Bach auf Forelle?
gruß nico
 

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