Hi, nachdem mich die WSP letztens kostenpflichtig auf vorgeschriebene Beleuchtung hingewiesen hat, ergeben sich nunmehr einige Fragen, die bislang sehr unterschiedlich beantwortet wurden:
Wenn ich mit nem Ruderkahn ohne Motorantrieb unterwegs bin, reicht als Beleuchtung ne Petroleumfunzel oder ne Kopflampe, um unbehelligt an der Polizei vorbei zu kommen. Den selben Kahn mit Motorantrieb darf ich aber nur mit Top-Licht am Mast in Dämmerung/Dunkelheit bewegen?!?
Gibt es da nicht gewisse Ausnahmen, ähnlich der Regelung für die Kennzeichnungspflicht von Booten (Frei bis 3 PS) ??
Die Frage zielt insbesondere auf die Verwendung von Vereinsbooten, die ja i.d.R. als normaler Ruderkahn ausgelegt sind, und natürlich auch nicht über eine Lichtmaschine o.ä. verfügen.. Wiedersprüchlich ist diese Regelung insbesondere auch dadurch, dass ich mich ja beim Rudern mit dem Rücken zur Fahrtrichtung befinde, während dem ich mit nem kleinen Motor immer in die Fahrtrichtung blicken kann..
Was meint Ihr zu diesem Thema und welche Lösung hättet ihr dafür im Auge?? Kleine Anmerkung: Wollte mich letztens beim Bootsausrüster nach entsprechenden Lösungen erkundigen, Ergebnis: Beide Mitarbeiter waren mit dieser Frage mehr als ne halbe Stunde beschäftigt, da für diese Boote keine einheitliche Regelung bekannt war.. Es wurden diverse Telefonate und Nachfragen gestartet, und am Ende die teuerste mögliche Lösung präsentiert: Nen Toplicht am Mast mit der erforderlichen DHI-Zulassung für ungefähr 200,-EUR.....
Wenn ich mit nem Ruderkahn ohne Motorantrieb unterwegs bin, reicht als Beleuchtung ne Petroleumfunzel oder ne Kopflampe, um unbehelligt an der Polizei vorbei zu kommen. Den selben Kahn mit Motorantrieb darf ich aber nur mit Top-Licht am Mast in Dämmerung/Dunkelheit bewegen?!?
Gibt es da nicht gewisse Ausnahmen, ähnlich der Regelung für die Kennzeichnungspflicht von Booten (Frei bis 3 PS) ??
Die Frage zielt insbesondere auf die Verwendung von Vereinsbooten, die ja i.d.R. als normaler Ruderkahn ausgelegt sind, und natürlich auch nicht über eine Lichtmaschine o.ä. verfügen.. Wiedersprüchlich ist diese Regelung insbesondere auch dadurch, dass ich mich ja beim Rudern mit dem Rücken zur Fahrtrichtung befinde, während dem ich mit nem kleinen Motor immer in die Fahrtrichtung blicken kann..
Was meint Ihr zu diesem Thema und welche Lösung hättet ihr dafür im Auge?? Kleine Anmerkung: Wollte mich letztens beim Bootsausrüster nach entsprechenden Lösungen erkundigen, Ergebnis: Beide Mitarbeiter waren mit dieser Frage mehr als ne halbe Stunde beschäftigt, da für diese Boote keine einheitliche Regelung bekannt war.. Es wurden diverse Telefonate und Nachfragen gestartet, und am Ende die teuerste mögliche Lösung präsentiert: Nen Toplicht am Mast mit der erforderlichen DHI-Zulassung für ungefähr 200,-EUR.....