Überführung und Anmeldung Boot, Motor und Trailer aus den NL

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D.Wo

Echo-Orakel
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Hallo zusammen,

eventuell steht wenn alles passt ein Bootskauf in den Niederlanden an.

Hierbei handelt es sich um einen Privatkauf. Das Boot, Motor und Trailer sind aktuell in den Niederlanden angemeldet und zugelassen.

Was gibt es hier bei der Überführung nach Deutschland und der Anmeldung/Zulassung zu beachten?

Und by the way: könnt ihr gute Versicherungen empfehlen ?
 
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cptn_micky

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo zusammen,

eventuell steht wenn alles passt ein Bootskauf in den Niederlanden an.

Hierbei handelt es sich um einen Privatkauf. Das Boot, Motor und Trailer sind aktuell in den Niederlanden angemeldet und zugelassen.

Gibt es hier irgendwas bei der Überführung nach Deutschland und der Anmeldung/Zulassung zu beachten?

Und by the way: könnt ihr gute Versicherungen empfehlen ?
Boot und Motor sollten m.W. kein Problem sein, Kaufvertrag vorausgesetzt.

Trailer sind in NL etwas speziell, soweit ich weiß, braucht's dafür weder Zulassung noch TÜV bei den Nachbarn. Könnte sein, dass du den bei uns nicht zugelassen bekommst.
 

D.Wo

Echo-Orakel
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Puh… wie kann ich denn das mit dem Trailer vorab prüfen ?
 

Schepson

Belly Burner
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Moin,
in Holland müssen Anhänger bis 750 kg nicht zugelassen werden und haben somit auch keine Papiere!
Eventuell kannst du über das Typenschild/die Fahrgestellnummer die EWG/COC-Papiere beim Hersteller besorgen.
Dann brauchst du noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamts (KBA), dies kannst du bei der Polizei oder der Zulassungsbehörde anfragen.
Dekra/TÜV-Gutachten.

Versicherung würde ich auch da anfragen wo du dein Auto versichert hast!
 

D.Wo

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Das ist komplexer als ich es mir vorgestellt habe.

Es geht um einen Pega Trailer.

Bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die COC Papiere?
 
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Schepson

Belly Burner
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Bei Pega solltest du das COC-Dokument problemlos bekommen! Die Unbedenklichkeitsbescheinigung schließt aus, dass der Trailer eine dunkle Vergangenheit hat. Gestohlen, kaputtgeschrieben etc. Die kannst du nur bei der Obrigkeit bekommen unter Angabe der Serien-Fahrgestellnummer.
 

D.Wo

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Der Verkäufer hat mit Pega schon Kontakt aufgenommen. Die stellen wohl alles zusammen was für eine Anmeldung in Deutschland benötigt wird. Mal schauen ob das unseren Behörden dann reicht.
 

Bassomander

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Andere Sache dir du wohl noch beachten musst.
Ohne gültigen TÜV bekommst du doch kein Überführungskennzeichen mehr (soweit ich informiert bin hat sich das in den letzten Jahren geändert)
Zum Anmelden brauchst du dann ja auch TÜV
Am einfachsten wird es sein das Boot mit NL-Kennzeichen des Vorbesitzers zu überführen
 

Schepson

Belly Burner
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Ja, Richtig! Da war noch was, da gabs ja noch nen Haken! Das Einfachste ist wenn möglich, auf einem PKW-Anhänger das ganze Gespann überführen.
Die Holländer haben auch ein Exportkennzeichen mit Versicherung. Die Kosten kenne ich leider nicht. Es gibt wohl noch eine Möglichkeit, das über die eigene Versicherung des PKW abzuwickeln. Ich würde mal bei der Versicherung von deinem PKW anrufen. Kennzeichen vom Vorbesitzer funktioniert definitiv nicht!
 

Schwarzfischer

Twitch-Titan
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Ich hatte meinen Trailer und Boot auch aus den Niederlanden.
Habe eine Einzelabnahme beim TÜV in De gemacht. War problemlos
 

D.Wo

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Vielen Dank Jungs, dass sind schon mal wichtige Infos .

@Schwarzfischer, wie hattest du denn dein Boot überführt ?
 

D.Wo

Echo-Orakel
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Ja, Richtig! Da war noch was, da gabs ja noch nen Haken! Das Einfachste ist wenn möglich, auf einem PKW-Anhänger das ganze Gespann überführen.
Die Holländer haben auch ein Exportkennzeichen Es gibt wohl noch eine Möglichkeit, das über die eigene Versicherung des PKW abzuwickeln. Ich würde mal bei der Versicherung von deinem PKW anrufen. Kennzeichen vom Vorbesitzer funktioniert definitiv nicht!

Um das Gespann mit einem PKW Hänger abzuholen, fehlt mir das passende Zugfahrzeug, der Hänger und wahrscheinlich vom Gesamtgewicht her auch die nötige Fahrerlaubnis.

Das mit dem Exportkennzeichen und der eigenen Versicherung werde ich auf jeden Fall mal prüfen.


—— sorry ich bin zu doof für Mehrfachzitate, deshalb zwei Posts hintereinander——
 
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t0m

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ich habe das ganze ebenfalls schon erfolgreich hinter mir, auch wenn es kaum Möglichkeiten gibt es 100% sauber über die Bühne zu bringen.

Für die Überführung habe ich ein Kurzzeitkennzeichen besorgt (nicht im Ausland gültig). Da die Niederländer ihre Trailer allerdings mit dem Nr.-Schild des Zugfahrzeugs ausstatten, hatte ich damit weniger ein Problem. Möglich war die Beschaffung des Kurzzeitkennzeichens Mithilfe der CoC-Bescheinigung.

Ohne Tüv-Abnahme darfst du von der Grenze offiziell nur bis zur nächsten Werkstatt fahren.

Dh. die Story bei der Zulassungsstelle lautet: Du benötigst ein Kurzzeitkennzeichen um einen Trailer von der Grenze bis zur nächstgelegenen Werkstatt zu ziehen. In meinem Fall lag die Werkstatt dann doch recht weit entfernt. Dort gab's die Tüv-Abnahme und anschließend die richtige Zulassung...
 

D.Wo

Echo-Orakel
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Das ist dann natürlich schon pokern, ohne Schadensfall oder Polizeikontrolle ist das kein Problem. Aber der Teufel kann ja bekanntlich schon ein Eichhörnchen sein. Ich möchte bei der Überführung Save und voll versichert unterwegs sein. Ein Schaden am Gespann und Zugfahrzeug wäre das eine, ein Personenschaden das andere.

Der Halter des Bootes wohnt recht grenznah. Eventuell wäre eine Übergabe an der Grenze möglich.

Generell müsste doch der niederländische Kollege sein Gespann auch auf deutschen Straßen bewegen dürfen oder sehe ich das falsch?
 

marco/Hb

Gummipapst
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Guten Morgen,

ich hatte mir vor ein paar Jahren ein gebrauchtes Aluboot mit Motor und Trailer in Holland gekauft. Hatte es damals aber über einen Händler gekauft und das Thema der Übrprüfung nach Deutschland war auch ein großes Thema. Zum Boot gehörte auch ein gebrauchter ungebremster Pegatrailer. Es waren erst einmal auchkeine COC Papiere vom Trailer vorhanden. Das Thema Exportkennzeichen gestaltete sich als schwierig und ein deutsches Kurzzeitkennzeichen oder eine rote Nummer zur Überführung war aufgrund der Grenzüberschreitung auch schon mal keine Option.

Zum Schluss sind wir übereingekommen, dass der Händler mir einen neuen Trailer mit COC -Papiere besorgt und ich mit den COC Papieren den Trailer bei uns in Deutschland zulasse. Mit der Zulassung und den den entsprechenden Nummerschild habe ich dann die Überführung nach Hause vorgenommen. Somit war die Überführung von der Kasko vom Boot/Trailer auch versichert. Die Zuzahlung für den neuen Trailer war damals nur minimal und der Aufwand war für beide Seiten damals am geringsten.

Gruss Marco
 

Schepson

Belly Burner
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Neufahrzeuge kann man vorab ohne Probleme in D zulassen. Ich habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen. Der Spezi dafür ist noch unterwegs, will sich aber heute noch bei mir melden. Ich will das jetzt auch genau wissen. Ich schiele auch immer mal auf dem marktplaats.nl nach Booten samt Trailer.
 

t0m

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Klar, die Zulassung eines Neufahrzeuges ist mit COC und ohne TÜV problemlos möglich. Tricky ist nur leider, wenn es sich um einen gebrauchten Trailer handelt, da die Zulassung ohne bestandene HU nicht möglich ist. Die Versicherung hat damit recht wenig zu tun, da die Bootstrailer (als Sportfahrzeuge mit grünem Nummernschild) über das Zugfahrzeug versichert sind.

Interessant wäre es zu wissen, ob ein 750kg Trailer innerhalb der Niederlande auch für Nicht-Niederländer/nicht in den Niederlanden zugelassene Fahrzeuge mit dem Nummernschild des Zugfahrzeugs bewegt werden darf und wie der Versicherungsschutz geregelt ist. Ab der Grenze ist man mit einem Kurzzeitkennzeichen ja versichert und auch mit gültigem Nummernschild unterwegs, d.h. max. ohne gültigen TÜV (dies wird zumindest nach meinem Kenntnisstand nicht direkt mit der Todesstrafe geahndet) :D
 

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